In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen oder Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung oder Zulassung erforderlich.
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.
Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.
Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt werden soll, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.
Hier finden Sie alle Bekanntmachungen im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bodenverunreinigungen und Gebäudeschadstoffe – Informationen und Regelungen zum geordneten Umgang mit Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Abbrüchen
Der Ökologische Kriterienkatalog ist verpflichtend für alle Bauvorhaben auf städtischen Grundstücken. Er gilt sowohl für Gewerbe- und Industriebauten als auch für freifinanzierte und öffentlich geförderte Wohnungsbauvorhaben.