Altlasten und Abbrüche
Bodenverunreinigungen und Gebäudeschadstoffe – Informationen und Regelungen zum geordneten Umgang mit Altlasten, Altlastenverdachtsflächen und Abbrüchen
Allgemeines zu Altlasten
Altlasten entstehen durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen. Die Gesetze zum Schutz des Bodens und des Grundwassers regeln den Umgang mit Altlastverdachtsflächen beziehungsweise bestätigten Altlasten.
Grundstückseigentümer*innen sind für die aus Altlasten resultierenden Folgen oder Schäden verantwortlich.
Altlastenauskunft beantragen
Die Altlastenauskunft ist eine schriftliche Mitteilung darüber, ob ein Grundstück im Altlastenkataster des Landesamts für Umwelt verzeichnet ist.
Die Mitteilung beinhaltet Informationen über Historie, Ausdehnung sowie Art und Grad etwaiger Verunreinigungen, die der Behörde vorliegen.
Hinweis: Kampfmittel fallen nicht unter den Altlastenbegriff des Bundes- Bodenschutzgesetzes (BBodSchG). Die Anwendbarkeit des Bodenschutzrechts wurde hierfür explizit ausgeschlossen. Nachdem seitens Behörde ohne entsprechende Rechtsgrundlage keine Daten gesammelt und archiviert werden dürfen, liegen dem Referat für Klima- und Umweltschutz über eventuell im Stadtgebiet (besonders) betroffene Flächen keine auswertbaren Informationen vor.
Vorgehen bei Abbrüchen
Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Abfalltrennung müssen Abbruchgebäude geordnet und qualifiziert rückgebaut werden. Hierfür bedarf es einer sorgfältigen und detaillierten Planung.
Der Abbruch eines Gebäudes ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu melden. Im Münchner Stadtgebiet ist das die Lokalbaukommission. Bei Hinweisen auf schadstoffverunreinigte Baustoffe sind von der bauverantwortlichen Person eine Bausubstanzuntersuchung zu veranlassen. So wird eine Gefährdung der mit den Abbruchmaßnahmen betreuten Arbeiter*innen vorgebeugt und eine geordnete Entsorgung der schadstoffhaltigen Baumaterialien gewährleistet.
Weiteres hierzu finden Sie bei der Lokalbaukommission unter Beseitigung baulicher Anlagen