Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.
Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.
Die Gewerbeüberwachung des Kreisverwaltungsreferats stellt sicher, dass Gewerbetreibende in München die vom Gesetzgeber erlassenen Vorschriften einhalten.
Eine Betriebsprüfung ist eine behördliche Nachschau bei einem Gewerbetreibenden, bei der die berufsspezifischen Pflichten und die Zuverlässigkeit geprüft werden.