Wenn Sie eine Person, die ein Visum braucht, zu Besuch einladen oder ihr einen langen Aufenthalt ermöglichen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.