Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.
In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.
Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.
Die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum setzt eine Eintragung in das Grundbuch voraus. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen nötig.
Wenn Sie Auskünfte über Grundstücke im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt München erhalten oder den Plan erwerben möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigen Sie zur Nutzung von Geräten und Maschinen zu bestimmten Zeiten eine Ausnahmezulassung der zuständigen Behörde.
Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.
Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Informationen und Ratgeber
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Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.
In München werden Bauanträge bei der Lokalbaukommission eingereicht. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Form, rechtliche Voraussetzungen sind einzuhalten.
In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.