Der digitale Bauantrag in der Lokalbaukommission

Bauanträge und weitere Anträge können in der Landeshauptstadt München nicht nur analog, sondern auch digital eingereicht werden.

Digitale Bauantragstellung

Digitale Bauantragstellung

Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsanträge und Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung können seit dem 1. Januar 2024 digital eingereicht werden.

Authentifizierung

Für die digitale Antragstellung benötigen Sie einen digitalen Zugang.

Für Ihre Antragstellung stehen Ihnen digitale Formulare zur Verfügung, sogenannte „Online-Assistenten“.

Mit dem Hauptassistenten haben Sie die Möglichkeit, einen Bauantrag, Änderungsanträge sowie Anträge für Werbeanlagen, Abgrabung, Genehmigungsfreistellung sowie verfahrensfreie Abgrabung einzureichen. Daneben werden weitere Assistenten angeboten.

Was gibt es zu beachten?

Bauvorlagen werden in den Online-Assistenten als Dateien im PDF/A-Format hochgeladen. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, ist es wichtig, die Dateien der einzelnen Bauvorlagen kurz und konkret zu bezeichnen, zum Beispiel mit Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Brandschutznachweis oder Stellplatznachweis. Bitte verwenden Sie nur den Zeichensatz ASCII (das bedeutet keine Umlaute, keine Sonderzeichen, keine Leerzeichen).

Die Dateien müssen als Einzeldateien hochgeladen werden. Plandarstellungen sollen abweichend von analoger Einreichung jeweils als Einzelzeichnung erstellt werden (zum Beispiel eine Datei für den Grundriss Erdgeschoss, eine Datei für den Grundriss Obergeschoss, eine Datei für den Freiflächengestaltungsplan). Bitte beachten Sie, dass links oben und rechts oben auf jeder Plandarstellung jeweils Platz freigehalten wird, damit dort digital gestempelt werden kann. Das erleichtert und beschleunigt die digitale Sachbearbeitung enorm.

Unterschriften

Die digitalen Anträge und Planunterlagen, die über die Online-Assistenten eingereicht werden, müssen nicht unterschrieben werden. Es genügt, wenn die*der Entwurfsverfasser*in (gegebenenfalls Fachplaner*in) erkennbar ist. Eine Ausnahme davon gilt für sicherheits- und beweisrelevante Bauvorlagen/Anlagen (Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, Bestätigung nach Artikel 78 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 BayBO) sowie für die Bauvorlagen/Anlagen, für die es ein eingeführtes Formular gibt (Abstandsflächenübernahme, Kriterienkatalog, Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz). In diesen Fällen genügt ein elektronisches Abbild (Scan) des unterschriebenen Originals, das mit dem Antrag hochgeladen wird. Falls Sie Fragen zum Einreichen haben, senden Sie eine E-Mail an
plan.ha4-beratungszentrum@muenchen.de.

Die städtischen Formulare können Sie ebenfalls ohne Unterschrift hochladen.

Weitergehende Informationen zum Digitalen Bauantrag finden sie auch auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr 
und in unserem Informationsblatt Digitaler Bauantrag.

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