Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Die Erhaltungssatzungen schützen in ihrem Geltungsbereich die Zusammensetzung der Bevölkerungsstruktur. Daher darf dort vorhandener Wohnraum nicht derart verändert werden, dass dieser für die ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den baulichen Bestand, die Größe und die Ausstattung des vorhandenen Wohnraumes.

In Erhaltungssatzungsgebieten müssen dementsprechend folgende Maßnahmen durch die Landeshauptstadt München genehmigt werden: 

  • Bauliche Änderung: Baumaßnahmen wie die Modernisierung von Bädern, Änderung von Grundrissen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Energetische Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie zum Beispiel die Erneuerung von Fenstern und Türen, die Installation einer Gebäudedämmung oder der Einbau einer Heizung.
  • Nutzungsänderung: Umnutzung von Wohnraum als Gewerbefläche, beispielsweise als Büro, Praxis oder Kanzlei
  • Rückbau: Abbruch oder Teilabbruch von bestehendem Wohnraum

Der Genehmigungspflicht unterliegen sowohl selbst genutzte, als auch vermietete und leerstehende Wohnungen. Nicht genehmigungspflichtig sind grundsätzlich reine Instandsetzungsmaßnahmen, der Ausbau eines Dachgeschosses (sofern hier kein bestehender Wohnraum berührt wird) oder Änderungen an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Grundsätzlich gelten in Erhaltungssatzungsgebieten keine gesonderten Regelungen in Bezug auf die zulässige Wohnraummiete. Eine Ausnahme hiervon kann für Anwesen gelten, in denen der Wohnraum den Bindungen einer Erklärung zur Abwendung des gesetzlichen Vorkaufsrechts unterliegt.

Ungenehmigte Maßnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro pro Wohnung geahndet werden.

Voraussetzungen

Um eine Genehmigung für geplante Maßnahmen zu erhalten, müssen Sie insbesondere

  • Standards von Wohnraum in der Landeshauptstadt München einhalten,
  • Mindestanforderungen an Wohnraum nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) berücksichtigen,
  • bei energetischen Maßnahmen die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhalten (diese dürfen nicht übertroffen werden),
  • gegebenenfalls Ersatzwohnraum im selben Erhaltungssatzungsgebiet bereitstellen.

Benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie für das Genehmigungsverfahren dem ausgefüllten Erhaltungssatzungsantrag zusätzlich folgende Dokumente bei:

  • Vollmacht, falls Antragsteller*in nicht Eigentümer*in ist
  • Grundbuchauszug

Bei Änderung von Grundrissen:

  • Grundrissplan des Bestands
  • Grundrissplan der geplanten Maßnahmen
  • Wohnflächenberechnung des Bestands
  • Wohnflächenberechnung der geplanten Maßnahmen

​Bei energetischen Maßnahmen:

  • Detaillierte Bauteilübersicht mit Angabe des jeweiligen U-Wertes je Bauteil und der Materialauswahl
  • Maßnahmenbeschreibung mit Angabe der Lage des Bauteils im Gebäude
  • Planunterlagen, aus denen die Lage der einzelnen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes hervorgeht

Sie müssen Maßnahmen auch dann anzeigen und genehmigen lassen, wenn keine baurechtliche Genehmigung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erforderlich ist. Ist Ihr Vorhaben auch baurechtlich genehmigungspflichtig, reichen Sie den Erhaltungssatzungsantrag zusammen mit Ihrem Bauantrag ein.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Genehmigung kostet mindestens 15 Euro und höchstens 1.000 Euro. Die Gebühr beträgt 0,25 Prozent der Baukosten, wobei diese auf volle 500 Euro aufzurunden sind.

Rechtliche Grundlagen

  • Erhaltungssatzungen nach Paragraph 172 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Anforderungen an Wohnraum nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Fachbereich Bestandssicherung

Baumaßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten, Umwandlungsverbot

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Fachbereich Bestandssicherung

Franziskanerstraße 8
81669 München

Fax: +49 89 233-67203

Adresse

Welfenstraße 22
81541 München

Termine nach Vereinbarung

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 Uhr bis 12 Uhr
 

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Aufzug im Haus vorhanden.

Ähnliche Leistungen

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.