Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Beschreibung

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Sofern es sich bei den städtischen Nachbargrundstücken um öffentliche Verkehrsflächen handelt, ist eine Nachbarunterschrift nicht erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Baupläne

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

ggf. sofort, bei aufwendiger Bearbeitung ca. 1 Monat

Gebührenrahmen

kostenfrei

Rechtliche Grundlagen

Bayer. Bauordnung (BayBO)

Kontakt

Kommunalreferat
Immobilienservice
Kaufmännische Dienstleistungen
Grundstücksverkehr Ost
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
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80335 München

Fax: +49 89 233-721238

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80335 München

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