Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Information

Wichtiger Hinweis

Zu Auskünften vor Antragstellung wenden Sie sich bitte an unser Beratungszentrum.

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Bestimmte Bauvorhaben können verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, ausgeführt werden. Sie müssen diese jedoch vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Vergabe von Hausnummern

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

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Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

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Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

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Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Einsicht in Bauakten für Bauvorhaben (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben, eine Projektierungen, Feuerbeschauen oder Begutachtungen Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese in einem Termin einsehen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Einsicht in Bauakten für Finanz & Verkauf (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Kauf und Verkauf, Finanzierung, Wertermittlung oder Hausverwaltungsangelegenheiten Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese vor Ort einsehen