Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Information

Wichtiger Hinweis

Zu Auskünften vor Antragstellung wenden Sie sich bitte an unser Beratungszentrum.

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Verfahrensfreie Baumaßnahmen anzeigen

Bestimmte Bauvorhaben können verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, ausgeführt werden. Sie müssen diese jedoch vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innen benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Einsicht in Bauakten für Finanz & Verkauf (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Kauf und Verkauf, Finanzierung, Wertermittlung oder Hausverwaltungsangelegenheiten Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese vor Ort einsehen

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Einsicht in Bauakten für Bauvorhaben (Zentralregistratur)

Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben, eine Projektierungen, Feuerbeschauen oder Begutachtungen Einsicht in die Bauakten benötigen, können Sie diese in einem Termin einsehen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.