Lokalbaukommission - Zentrale Aufgaben
Die Lokalbaukommission erfüllt vielfältige Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde und Baumschutzbehörde.
Digitale Bauantragstellung
Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsanträge und Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung können auch digital eingereicht werden. Für die Antragstellung stehen digitale Formulare zur Verfügung. Falls Sie Fragen zum Einreichen haben, senden Sie eine E-Mail an plan.ha4-beratungszentrum@muenchen.de.
Beratungszentrum
Die Lokalbaukommission bietet die Möglichkeit, sich bereits vor einer Antragstellung zu allgemeinen Fragen des Baurechts und zu den erforderlichen Bauantragsunterlagen beraten zu lassen.
Inhalte der Bauberatung
Das Beratungszentrum gibt Auskunft zu Fragen vor Bauantragstellung.
Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten finden Sie im Erstüberprüfungsschreiben / der Eingangsbestätigung.
- zu allgemeinen und grundstücksbezogenen Themen des Baurechts.
- Zuständigkeiten innerhalb des Referats für Stadtplanung und Bauordnung
- rechtsverbindlichen Bebauungsplänen
- verfahrensfreien Vorhaben
- gesetzlichen Anforderungen für die Bauplanung und Bauausführung
- dem Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- Vorlageberechtigungen
- erforderlichen Antragsunterlagen
- den am Verfahren beteiligten Fachstellen
- örtlichen Verordnungen und Satzungen, wie der Baumschutzverordnung, der Freiflächengestaltungs-, Einfriedungs- und Stellplatzsatzung
- formlosen Abweichungs- und Befreiungsanträgen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
IInformationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten finden Sie im Erstüberprüfungsschreiben / der Eingangsbestätigung.
Beratungstermine / Beratungszeiten
Blumenstraße 19
Erdgeschoss
80331 München
Telefonische Beratung
Telefon: 089 233-96484
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
10 bis 12 Uhr
Anfragen per E-Mail
plan.ha4-beratungszentrum@muenchen.de
Bei Anfragen zu Grundstücken benötigen wir eine genaue Adresse (Straße und Hausnummer) oder die Gemarkung und Flurnummer des geplanten Vorhabens. Schildern Sie dazu kurz Ihr Anliegen unter Verwendung geeigneter Fragestellung. Bitte geben Sie bei Ihren Anfragen immer eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Wir rufen Sie gerne zurück.
Beratungstermine
Persönliche Beratung nur noch mit Termin!
Terminvereinbarung online
Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Beratung im Vorfeld immer ein Termin zu vereinbaren ist. Schildern Sie dazu kurz Ihr Anliegen unter Angabe der Adresse des betreffenden Grundstückes (Straße, Hausnummer, Flurnummer). Bitte beachten Sie, dass Sie uns maximal drei Skizzen zusenden können. Damit wir Sie gegebenenfalls telefonisch kontaktieren können, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Antrag auf Baugenehmigung
Vollständige Unterlagen sind die Voraussetzung für rechtssichere Genehmigungsbescheide. Bei der Erstellung eines Antrags zu einem der verschiedenen baurechtlichen Verfahren sind daher viele Punkte zu beachten.
Antragsbüro und Antragsabgabe
Das Antragsbüro erfasst die Anträge zu Baugenehmigungsverfahren und prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit.
Abgabe von Bauanträgen
Sie schicken die Unterlagen mit der Post an folgende Adresse:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission
Blumenstraße 28 b
80331 München
Theke im Beratungszentrum:
Blumenstraße 19, Ergeschoss
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
10 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 16 Uhr
Zentrale Posteinlaufstelle:
Blumenstraße 28 b (Hochhaus)
Zimmer 009, Erdgeschoss
Montag bis Freitag
8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag
13 bis 15 Uhr
Sie werfen die Unterlagen in den Briefkasten des Hochhauses, Blumenstraße 28 b.
Der Briefkasten befindet sich am Nebeneingang in der Straße Unterer Anger unter den Arkaden. Diese Variante ist nur für Umschläge in normaler Briefkastengröße geeignet.
Für fristgebundene Anträge, die kurzfristig abgeben werden müssen, steht der Amtsbriefkasten der Stadt München zur Verfügung.
Marienplatz 8
Rathaus beim Pförtner
Eingang am Fischbrunnen.
(Tel. 233-92988 oder 233-26421)
Zentralregistratur und Akteneinsicht
In der Zentralregistratur lagern mehr als 300.000 Bauakten aller genehmigten Gebäude der Stadt. Die Pläne reichen zurück bis zum Ende des 19. Jahrhunderts.
Besitzen Sie ein Grundstück, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten. Großformatige oder in größerem Umfang anfallende Kopierarbeiten werden auf Wunsch an eine Kopieranstalt weitergegeben. Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht.
Gebührenpflichtige Akteneinsicht
Pro Anwesen wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Die Akteneinsicht muss schriftlich beantragt werden - das Formblatt kann vorab ausgefüllt und mitgebracht werden.
Akteneinsicht für Studienzwecke
Für Studierende, die eine Akteneinsichten für Studienzwecke wahrnehmen, gibt es einen gesonderten Tarif von zwei Euro pro Anwesen (Mindestgebühr zehn Euro).
Akteneinsicht nur mit Termin
Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Für Ihren Termin benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Akteneinsicht in der LBK
- Vollmacht von der oder dem Eigentümer*in
- Amtlichen Lichtbildausweis, wenn Sie als Eigentümer*in selbst Einsicht nehmen
Ihren Termin können Sie hier buchen.
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr
Blumenstraße 19
Erdgeschoss
80331 München
Telefon: 089 233-20788
Fax: 089 233-21850
E-Mail: plan.ha4-zentralregistratur@muenchen.de
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle - Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Bußgeldstelle kümmert sich insbesondere um Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften. Den Schwerpunkt bildet dabei die Bayerische Bauordnung.
So werden in der Regel Geldbußen festgesetzt, wenn
- ohne eine erforderliche Baugenehmigung gebaut wird
- abweichend von einer erteilten Baugenehmigung gebaut wird
- gegen Bedingungen und Auflagen einer erteilten Baugenehmigung verstoßen wird
- erforderliche Nachweise (insbesondere Standsicherheit und Brandschutz) nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden
- Werbeanlagen (größer als 1m²) ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet werden, was auch für das Anbringen an Bauzäunen gilt
Bußgeldstelle - Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
Die Bußgeldstelle zuständig, wenn gegen das Bayerische Denkmalschutzgesetz verstoßen wird.
Ein Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn
- ein Einzelbaudenkmal ohne Erlaubnis im äußeren oder inneren Erscheinungsbild verändert wird (Fassadenanstrich, Fensteraustausch, Umbau des Treppenhauses, Entfernung von Stuckarbeiten)
- ein Gebäude, das Bestandteil eines Denkmalensembles ist, ohne Erlaubnis im äußeren Erscheinungsbild verändert wird
Bußgeldstelle – Bereich „Plakatierungsverordnung“
Des Weiteren ist die Bußgeldstelle zuständig, wenn ohne Genehmigung Plakate oder sonstige Anschläge angebracht werden, und damit gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München verstoßen wird. Plakatierungen von Parteien (sowohl während, als auch außerhalb eines Wahlkampfs) fallen in den Zuständigkeitsbereich des Kreisverwaltungsreferats.
Unter die Plakatierungsverordnung fallen auch Darstellungen durch Bildwerfer.
Bußgeldstelle - Bereich Baumschutz
Die Bußgeldstelle ist zuständig, wenn gegen die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München verstoßen wird.
Insbesondere liegt ein Verstoß vor, wenn ein nach der Baumschutzverordnung geschütztes Gehölz ohne Genehmigung gefällt oder beschädigt wird. Auch Eingriffe in den Wurzelbereich können ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Gleiches gilt, wenn Bäume (mit Stammumfang kleiner 80 cm) betroffen sind, die als Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume gefordert wurden. Wenn eine solche Ersatzpflanzung nicht oder nicht fristgerecht geleistet wird, kann ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Kontakt
Tel: 089 233-24026
Fax: 089 233-24235
E-Mail: plan.ha4-bussgeldstelle@muenchen.de
Statik und bautechnische Sonderverfahren
Das Team nimmt Aufgaben zu Sonderverfahren im Rahmen der Baugenehmigung wahr.
- Aufträge für notwendige Prüfungen von Nachweisen zur Standsicherheit und zur Feuerwiderstandsdauer werden an Prüfingenieure und Prüfämter für Baustatik erteilt und Abweichungen von bautechnischen und statischen Vorschriften bahandelt.
- Beratungen werden zu Fragen der Standsicherheit und Güteüberwachung angeboten.
- Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu Versammlungsstätten, Gaststätten (> 200 Gastplätze) oder Hotels werden vollzogen und die gesetzlich erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen werden durchgeführt.
- Bei Denkmälern ist das Team zuständig, wenn für denkmaltypische Produkte eine Zustimmungen im Einzelfall erforderlich ist.
- Als Untere Abgrabungsbehörde werden Genehmigungen nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz erteilt. Die Errichtung von Kiesgruben fällt in den Zuständigkeitsbereich der bautechnischen Sonderverfahren.
- Als Untere Seilbahnbehörde fallen besondere Verfahren wie z. B. die Genehmigung von Seilbahnen nach dem Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetz (BayESG) in den Zuständigkeitsbereich der bautechnischen Sonderverfahren.
- Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird überwacht und Entscheidungen über diesbezügliche Abweichungen und Befreiungen erteilt. Zu baulichen Energiethemen werden Beratungen angeboten.
Ausführliche Information zum GEG - Bei Fliegenden Bauten (Zelte, Fahrgeschäfte, etc.) wird die Anzeige zur Aufstellung entgegengenommen und die Gebrauchsabnahme durchgeführt.
Ausführliche Information zu Fliegenden Bauten
Kontakt
Tel: 089 233-24121
Fax: 089 233-24234
E-Mail: plan.ha4-statik@muenchen.de
Baumschutz
In München kümmert sich die Baumschutzbehörde um die Belange der Bäume im städtischen Raum.
Denkmalschutz
In München ist die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig im Bereich Denkmalschutz und Werbeanlagen.
Vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten
Die Lokalbaukommission bietet unbürokratische Lösungen für die temporäre Aufnahme von Geflüchteten in kleineren Gewerbeeinheiten an. Auch ohne Baugenehmigung oder förmliche Nutzungsänderung können anderweitig genehmigte Aufenthaltsräume Geflüchteten aus der Ukraine für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Publikationen der Lokalbaukommission
Rund um das Thema Baugenehmigungsverfahren bietet die Lokalbaukommission zahlreiche Fachinformationen an.
Datenschutz
Hinweise nach der Datenschutz - Grundverordnung (DSGVO)