Die Lokalbaukommission (LBK)

Die LBK berät zum Baurecht, erteilt Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse. Sie ist für den Baumschutz, fliegende Bauten und Bußgelder zuständig.

Baustelle

Die LBK ...

... ist die größte zentrale Baugenehmigungsbehörde in Deutschland. Hier finden Sie alle Zuständigkeitsbereiche und Öffnungszeiten.

Aktuelles

Zum 1. Oktober 2025 werden die aktuellen Online-Assistenten des digitalen Bauantrages auf eine neue Version umgestellt. Die bisherigen Links sind nach der Umstellung nicht mehr gültig und werden durch neue Links ersetzt. Bitte beachten Sie, dass zwischengespeicherte Daten nicht mit der neuen Version kompatibel sind. Um mögliche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir, alle zwischengespeicherten Anträge vor dem Umstellungstermin abzusenden.

Die Lokalbaukommission zeigt alle prämierten Gebäude des Wettbewerbs "Preis für Stadtbildpflege - Bauen und Sanieren in historischer Umgebung 2024" im Rahmen einer Ausstellung von Freitag, 4. Juli, bis 26. September im Foyer des Gebäudes in der Blumenstraße 19. Geöffnet Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, der Eintritt ist frei. Mehr Infos finden Sie hier.

Zum 1. Januar 2025 wurde die Bayerische Bauordnung (BayBO) umfangreich geändert. Die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Änderungen wurden am 30. Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gegeben. Die Änderungen können sich auch rückwirkend auf bereits laufende Verfahren auswirken. Wir passen unsere Internetseiten und Publikationen derzeit an die neue Rechtslage an.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Mit der BayBO-Novelle 2025 wurden verschiedene Vorhaben verfahrensfrei gestellt, dazu gehören Instandsetzungsarbeiten, Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden und Nutzungsänderungen (Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO). Diese Vorhaben sind bei der Lokalbaukommission formlos per E-Mail anzuzeigen: plan.ha4-anzeige-verfahrensfrei@muenchen.de
  • Die Landeshauptstadt München hat eine Spielplatzsatzung (SpielplatzS) erlassen, die am 12. März 2025 in Kraft getreten ist. Die SpielplatzS regelt die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und den Unterhalt von Spielplätzen. 
  • Einige Verfahren, die bisher als Sonderbauten eingestuft wurden, werden künftig im vereinfachten Verfahren geprüft.
  • Einige Abstandsflächenvorschriften wurden angepasst.
  • Für Aufstockungen zu Wohnzwecken wurden rechtliche Vorgaben vereinfacht und reduziert.
  • Das städtische Satzungsrecht muss bis Anfang Oktober an neue Vorgaben angepasst werden.

Die Änderungen haben Einfluss auf die Informationen und Publikationen auf unseren Internetseiten. Diese sind in Teilen nicht mehr aktuell. Die Inhalte werden in den nächsten Wochen nach und nach angepasst.

Seit 1. Januar 2024 können Antragssteller*innen bei der LBK Bauanträge, Abgrabungsanträge, Vorbescheide, Anträge im Freistellungsverfahren und Abweichungsentscheidungen digital einreichen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

 

Beratung

Wer einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung plant, der kann sich bei der LBK  bereits vor der Antragstellung zu allgemeinen Fragen des Baurechts und zu den erforderlichen Bauantragsunterlagen beraten zu lassen.

Baugenehmigung

Vollständige Unterlagen sind die Voraussetzung für rechtssichere Genehmigungsbescheide. Bei der Erstellung eines Antrags zu den verschiedenen baurechtlichen Verfahren sind daher viele Punkte zu beachten.

Bestandspläne

In der Zentralregistratur lagern mehr als 300.000 Bauakten aller genehmigten Gebäude der Stadt. Die Pläne reichen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Eine Akteneinsicht ist nur mit Termin möglich!

Baumschutz in München

Die Stadt München hat vor knapp 50 Jahren eine eigene Baumschutzverordnung erlassen. Sie gilt etwa in der Hälfte des Stadtgebiets und stellt bestimmte Bäume sowie Gehölze unter Schutz.

Denkmalschutz

Mit 7.000 Baudenkmälern, 81 Denkmalensembles und rund 350 Bodendenkmälern zählt München zu den denkmalreichsten Städten in Bayern. Wer Änderungen an einem Baudenkmal plant, muss dies mit der Denkmalbehörde abstimmen.

Weitere Fachressorts

In der Lokalbaukommission sind auch die Abteilungen Bußgeldstelle, Statik und bautechnische Sonderverfahren angesiedelt. Die Fachstelle „Fliegende Bauten“ ist beispielsweise für die Gebrauchsabnahme der Wiesn-Zelte zuständig.

Antragsbüro und Antragsabgabe

Mittlerweile können Bauanträge bei der LBK digital eingereicht werden. Wer den Antrag in Papierform abgeben möchte, kann dies an verschiedenen Stellen tun. Im Antragsbüro erfassen Mitarbeiter*innen die Anträge und prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit.

Publikationen

publikationen

Die LBK hat baurechtliche Themen in Form von Broschüren, Flyern und Informationsblättern praxisnah aufbereitet.

Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten wie beispielsweise Namen, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen. Angaben zur Grundstücksgröße, Form und Kubatur sind keine personenbezogenen Daten und fallen nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO. Ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten können Bauanträge nicht bearbeitet werden.

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung

    Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie zurückrufen können!

Ähnliche Artikel

  • PlanTreff

    Die Plattform zur Stadtentwicklung in der Blumenstraße 31

  • Kontakt

    So erreichen Sie die Dienststellen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.