Denkmalschutz in München

In München sind annähernd 7.000 Gebäude, Gebäudeteile, Brunnen, Brücken, Gartenanlagen, Friedhöfe, Standbilder oder Wegkreuze in der Denkmalliste eingetragen.

Denkmalschutz

Fassadendetail

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Das gilt auch für Änderungen im äußeren Erscheinungsbild baulicher Anlagen in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern.

Verantwortlich für den Vollzug des Gesetzes und damit für die Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse ist in der Landeshauptstadt München die Untere Denkmalschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Einzelbaudenkmal

Bei einem Baudenkmal sind alle Maßnahmen erlaubnispflichtig. Der Denkmalschutz umfasst bei Einzelbaudenkmälern nicht nur die Fassaden und das Dach, sondern auch das Gebäudeinnere, gegebenenfalls auch Nebengebäude und Nebenanlagen wie Einfriedungen. Einzelbaudenkmäler sind bauliche Anlagen einschließlich der dafür bestimmten historischen Ausstattung, wie Türen, Fenster, Böden und Treppen. Auch bewegliche Ausstattungsstücke, wie historische Einrichtungen, können geschützt sein, wenn sie mit dem Raum eine Einheit von Denkmalwert bilden.

Nähe Denkmal

Eine Erlaubnis ist ebenfalls erforderlich bei äußerlichen Veränderungen von baulichen Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern.

Ensembles

Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen gehören, auch wenn keine oder nur einzelne dazugehörige bauliche Anlagen Denkmaleigenschaft besitzen, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist. Diese Form des Baudenkmals wird als „Ensemble“ bezeichnet. Wer ein Ensemble verändern will, bedarf der Erlaubnis nur, wenn die Veränderung eine bauliche Anlage betrifft, die für sich genommen ein Baudenkmal ist, oder wenn sie sich auf das Erscheinungsbild des Ensembles auswirken kann.

Steht ein Gebäude, das selbst aber kein Baudenkmal ist, im Bereich eines Ensembles, so bedürfen alle Maßnahmen an der Außenhülle (Fassade, Fenster, Dach) einer Erlaubnis. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Fenster oder Haustüren erneuert, Fassaden geändert oder neu gestrichen oder Dächer neu eingedeckt oder mit Solaranlagen versehen werden sollen.

Ensembles in München

Leitlinien zum Planen und Bauen

Sie sollen helfen, die Qualität der Altstadt zu bewahren: Gert F. Goergens, der ehemalige Heimatpfleger der Landeshauptstadt München, hat im Auftrag des Referats für Stadtplanung und Bauordnung Leitlinien zum Planen und Bauen im Münchner Altstadtensemble erstellt.

Münchens Altstadt mit ihren rund 450 Einzelbaudenkmälern zeigt heute noch ein über Jahrhunderte gewachsenes Stadtbild und hat trotz erheblicher Kriegszerstörungen ihren unverwechselbaren Charakter bewahren können. Deshalb wird sie unter Anerkennung der besonderen Wiederaufbauleistung seit 1983 in der Denkmalliste als Ensemble geführt.

Die Innenstadt im Spannungsfeld zwischen Tradition und Wandel

Gleichzeitig erlebt die Innenstadt zurzeit erneut einen bedeutenden Bau- und Investitionsboom. Dieser lässt ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Wahrung des historischen Stadtbildes entstehen – ein Spannungsfeld zwischen Tradition und Wandel. Aufgabe einer verantwortungsvollen Stadtentwicklung ist es, die stadtgestalterischen Qualitäten zu erhalten und gleichzeitig für die Zukunft eine zeitgemäße, qualitätsvolle und moderne Entwicklung zu ermöglichen.

Bei den Leitlinien zum Planen und Bauen in der Altstadt geht es darum, Handlungsfelder aufzuzeigen, die sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauvorhaben bedacht werden müssen. Die Leitlinien wollen im Umgang mit diesem Ensemble eine Sensibilität wecken, die im Dialog mit dem historisch gewachsenen Umfeld zu überzeugenden, zeitgenössischen Lösungen führt. Darüber hinaus bieten sie Anhaltspunkte zum Umgang mit den ensemblerechtlichen Spielräumen und Grenzen.

Dazu gehört es auch, die geschichtliche Entwicklung der Altstadt und im Besonderen der Wiederaufbauphase kennen zu lernen. Diese wollen die Leitlinien in differenzierten Aussagen zu einzelnen Parametern der Gestaltung aufzeigen und zur Auseinandersetzung anregen.

Hintergrund

2010 war aufgrund des hohen Veränderungsdrucks und der damit verbundenen Gefahr zunehmender Qualitätseinbußen eine politische Diskussion zum Erhalt der architektonischen Qualität des Münchner Altstadtensembles angestoßen worden. Der Erlass einer Gestaltungssatzung war aufgrund der Heterogenität der Altstadt aber rechtlich nicht möglich. Stattdessen wurde entschieden, Leitlinien zum Erhalt der Qualität aufzustellen - der Auftrag ging an Gert F. Goergens, ehemaliger Heimatpfleger der Landeshauptstadt München.

Basierend auf 19 Thesen hat Goergens „Leitplanken“ entwickelt, die helfen sollen, den Charakter typischer Merkmale der Altstadt wie Fassaden, Arkaden, Höfe, öffentliche Räume oder die Dachlandschaft auch in Zukunft zu wahren. Die Leitlinien zeichnen sich durch eine Veranschaulichung der verschiedenen Qualitätsaspekte und deren Bedeutung für das Altstadtensemble aus, dienen zugleich aber auch konkret Bauherren und Planungsbüros zur frühzeitigen Orientierung. Am 9. Dezember 2015 sind die Leitlinien im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung bekannt gegeben worden.

Leitllinien zum Planen und Bauen in der Altstadt

LHM

Ein Arbeiterviertel aus der Gründerzeit

Das Dreimühlenviertel wurde ab 1898 im Zuge der Stadterweiterung errichtet. Auf Grundlage des Baulinienplans von Theodor Fischer, dem ersten Leiter des Stadterweiterungsreferats, entstand es in kurzer Zeit während der letzten von vier Ausbauphasen und blieb geschlossen erhalten. Seit 2017 ist das Dreimühlenviertel ein denkmalgeschütztes Ensemble.

Der Architekt Fischer prägte mit seiner "Staffelbauordnung" viele Stadtteile Münchens. Charakteristisch dafür ist es, dass sich die Stadt vom Zentrum zum Stadtrand hin abstuft und auflockert, also die Gebäudehöhe und - dichte abnimmt. Das Instrument war bis 1980 gültig und wurde dann vom Bundesbaugesetz abgelöst. Im Dreimühlenviertel bestimmten die Stadtbäche die Ausformung des Staffelbauplans. Fischer orientierte sich damit am "malerischen Städtebau" und am gewachsenen Erscheinungsbild und wendete sich gegen die streng geometrische Alignement-Planung.

Stadtbäche prägen die Planung

Im Bezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ein neues Viertel zu bauen war nötig, weil die Stadt durch die Industrialisierung und die damit einsetzende Landflucht mit einem starken Bevölkerungszuwachs zu kämpfen hatte. Namensgeber war der Dreimühlenbach, ein Seitenarm der Isar, der an der Ecke Isartalstraße in den Westermühlbach mündete. Während der Dreimühlenbach überbaut und trockengelegt wurde, fließt der Westmühlbach bis heute offen im Stadtteil und vermittelt einen Eindruck der historischen Vergangenheit, da sein rechtes Ufer unbebaut ist.

Bezirk: Isarvorstadt-Ludwigsvorstadt

Das Dreimühlenviertel besteht in erster Linie aus meist fünfgeschossigen Mietshäusern mit historischem Stuckdekor, flachen Erkern und Giebeln. Sie wurden zwischen 1899 und zirka 1910 gebaut und säumen die breiten Straßenzüge geschlossen. Kleinindustrielle Textil- und Holzbetriebe, wie beispielsweise die Handschuhfabrik Roeckl und der Optikhersteller Rodenstock, siedelten sich bald an. Das Gewerbe nutzte die Wasserkraft unter den Häusern von den damals noch vorhandenen Bächen. Dadurch entwickelte sich der Stadtteil zum Arbeiterviertel. Die Pfarrkirche St. Anton wurde nach Plänen von Ludwig Marckert 1895 nach nur zwei Jahren Bauzeit im neoromanischen Stil neben dem bestehenden Kapuzinerkonvent fertiggestellt. Die Häuser aus der späten Gründerzeit prägen das Dreimühlenviertel bis heute. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier, indem Sie in der Kartenansicht auf den roten Umgriff klicken.

Michael Nagy / LHM

Kommunale Hallen im Stil der Reformarchitektur

Die Großmarkthalle in Sendling bildet mit ihren umgebenden Gebäuden ein stadtgeschichtlich bedeutsames Ensemble. Sie wurde 1912 nach Plänen des Münchner Architekten Richard Schachner im Reformstil fertiggestellt und gehört nach Paris und Barcelona zu den größten kommunalen Märkten. 2017 wurde die Großmarkthalle unter Denkmalschutz gestellt.

Die Großmarkthalle spiegelt wie kaum ein anderer innerstädtischer Komplex den fortschreitenden Urbanisierungs- und Modernisierungsprozess vom späten 19. Jahrhundert bis zur Nachkriegszeit wider. Mit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts stieg die Einwohnerzahl in München rasant an. Damit stellte sich die Frage nach der Lebensmittelversorgung neu. In den 1860er Jahren wurde die Stadt an das europäische Eisenbahnnetz angebunden. Damit konnten Obst und Gemüse im großen Stil angeliefert werden. In den 1980er Jahren platzten die Schrannenhalle und der Viktualienmarkt aus allen Nähten, so dass ein neuer Umschlagplatz für Lebensmittel nötig wurde.

Musterbeispiel für moderne Nutzarchitektur um 1910

Die Großmarkthalle wurde in zwei Bauabschnitten errichtet und in den 1920er Jahren, als München Hauptumschlagplatz für den deutschen Südfrüchtehandel war, erweitert. Im Zweiten Weltkrieg wurde 80 Prozent der Bausubstanz zerstört. 1948 begann der Wiederaufbau. Heute besteht die Großmarkthalle aus sechs verschiedenen Hallen. Eigentümerin ist die Stadt München. Bis heute werden hier Fleisch, Fisch, Feinkost, Wein, aber auch Blumen an den Großhandel verkauft.

Bezirk: Sendling

Die vier Haupthallen sind im Stil der Reformarchitektur errichtet und zeigen den Übergang von der historistischen Architektur des 19. Jahrhunderts zur Moderne des 20. Jahrhunderts. Die Reformarchitektur zeichnet sich durch schlichte, sachliche Formen aus. Sie wandte sich vom Historismus ab, hielt aber an traditionellen Bauweisen und Baumaterialien fest. Die Großmarkthalle ist eines von wenigen Beispielen moderner Architektur in München um 1910. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier, indem Sie in der Kartenansicht auf den roten Umgriff klicken.

LHM

Eine Reihenhaussiedlung für das Lehrerpersonal

Sie ist ein wichtiger Beitrag zum Münchner Siedlungsbau der Vor- und Zwischenkriegszeit: die 1909 errichtete "kleine Gymnasiumskolonie" in Pasing. 2017 wurde das stilistisch einheitliche und in kurzer Zeit erbaute Ensemble in die Denkmalliste eingetragen.

1905 wurde Pasing zur Stadt erhoben und bekam damit zwei neue Schulen - eine davon ist das heutige Karlsgymnasium. Um für die Lehrer geeigneten Wohnraum zu schaffen, initiierte August Exter die kleine Gymnasiumskolonie in Gehweite zu den Schulen. Sie ist im Reformstil als experimentelle Reihen- und Doppelhaussiedlung entlang der Paul-Hösch-Straße und der Otilostraße geplant, die über die Neufeldstraße miteinander verbunden sind.

Kompakter Siedlungsbau mit überschaubaren Gärten in Pasing

Die Planung stammte von den Architekten Bernhard Borst, Josef Lang, August Brüchle und Johann Müller. Der Baustil war einfach und natürlich, aber an traditionellen Bauweisen und -materialien festhaltend. Die Kolonie liegt zwischen den Schulbauten und dem Ortskern Pasing. Ihre Fassaden sind detailliert gestaltet. Die Häuser orientieren sich am Baustil der beiden Schulen und haben einen kleinen Garten. Der ökonomische Grundriss knüpft an die von Borst 1908 errichteten Reihenhäuser in der Maschnerstraße an. Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier, indem Sie in der Kartenansicht auf den roten Umgriff klicken.

LHM

Ein Villenviertel am Ufer der Isar

Die Gartenstadt Harlaching befindet sich am rechten Isarhochufer, östlich des Tierparks Hellabrunn. Sie entstand im frühen 20. Jahrhundert nach Plänen des Münchner Architekten Gabriel von Seidl. Bis heute gilt sie als einer der seltenen, aber anschaulich erhaltenen Gartenstadtbereiche in der Münchner Vorstadt. Seit 2018 ist sie als Ensemble denkmalgeschützt.

Das Gebiet war bis ins frühe 20. Jahrhundert nur dünn besiedelt. Der Gutshof Harlaching befand sich hier. Charakteristisch für das Viertel ist die barocke Wallfahrtskirche St. Anna, die erstmals 1186 urkundlich genannt wurde. Mit dem historischen Gasthaus „Harlachinger Einkehr“ aus dem Jahr 1858 gehört die Kirche heute zum ursprünglich älteren Bestand der Siedlung.

Der Reformstil sorgt für eine schlichte Architektur

Mit dem Bau der Gartenstadt wurde 1911 begonnen. Dieser wurde nach und nach bis in die 1930er Jahre fortgesetzt. Die Immobilien- und Baugesellschaft München hatte den Großteil des Gebiets 1907/08 von dem Bauunternehmer Jakob Heilmann erworben. Schmale, unregelmäßige Straßen und Wege führen durch das Viertel. Die Hauptachsen sind sternförmig auf das ehemalige Gut Harlaching ausgerichtet. Die Grundstücke haben unterschiedliche Größen und die Villen stehen frei auf großzügig angelegten Grünflächen. Dadurch entstand der bis heute typische Gartenstadtcharakter.

Prägend für die Architektur der Villen ist der Reformstil. Dieser zeichnet sich durch sachliche, einfache und schlichte Formen aus.

Bezirk: Untergiesing und Harlaching

Die Gartenstadt liegt dicht am steil abfallenden Hang des Isarufers im Stadtteil Untergiesing und Harlaching. Die bewaldeten Uferhänge der Isar sollten als Naherholungsgebiet dienen und sind in die Planungen von Seidls mit eingeflossen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden einige der historischen Villen durch Mehrfamilienhäuser ersetzt und die Grundstücke wurden nachverdichtet. Eine detaillierte Beschreibung der Gartenstadt finden Sie hier, indem Sie in der Kartenansicht auf den roten Umgriff klicken.

Die Münchner Dorfkernensembles

Dorfkernensembles in München

München hat in den vergangenen 200 Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Stadt noch ein „bis dahin statisch ruhendes Gebilde“, umgeben von einem Kranz aus Dörfern, die deutlich älter als das Zentrum sind.

Das Wachsen zur Großstadt war nur möglich, weil rund 60 Dörfer mit ihren landwirtschaftlichen Flächen eingemeindet wurden. Besonders dynamisch wuchs die Stadt seit 1870. Trotz des Wandels blieben jedoch die meisten dörflichen Ortskerne weitgehend erhalten. Ihre städtebaulich-räumlichen und baulichen Qualitäten existieren weiter, obwohl sie verändert, baulich überformt, nachverdichtet oder teils in großstädtischen Strukturen integriert sind. Seit der Eingemeindung werden die Eigenart und Entwicklung der Dorfkerne in der Geschichte der Stadt München bis heute fortgeschrieben. Dies zeigt sich durch ihre prägend-gestalterische Wirkung auf das heutige Stadtbild als Keimzellen ursprünglich eigenständig gewachsener Orte. Im Kontext des Münchner Stadtgebietes machen sie mit ihren langsam gewachsenen, besonders von individuellen Gebäuden mit ländlichen Details geprägten Ortsbildern vergangene Lebens- und Arbeitsformen unmittelbar erfahrbar. Gleichzeitig sind sie lebendige Bestandteile des modernen städtischen Lebens und bilden oftmals das wirtschaftliche Zentrum der näheren Umgebung. Ohne die historischen Dorfkerne wäre das vielfältige Gefüge Münchens nicht zu verstehen.

Um dem historischen Erbe angemessen Rechnung zu tragen, hat die Landeshauptstadt München große Anstrengungen unternommen, möglichst viele Dorfkernensembles denkmalrechtlich zu sichern. Dementsprechend konnten 18 ehemalige Ortskerne gemäß Beschluss des Landesdenkmalrats vom 24.11.2017 als Ensemble im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erhalten werden.

Bodendenkmal

Positiv-Negativ-Kartierung
LHM

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und meist aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen. Solange die Bodendenkmäler in ihrem originalen Zusammenhang eingebettet bleiben, sind sie einzigartige Zeugnisse der Vergangenheit. Sie sind unser archäologisches Erbe im Boden. Wo Bauvorhaben und Planungsziele auf Bodendenkmäler treffen, beginnt die praktische Bodendenkmalpflege. Bei Erdarbeiten auf und in der Nähe von Grundstücken, die als Baudenkmäler ausgewiesen sind, ist eine Erlaubnis erforderlich.

Bauvorhaben und Maßnahmen im Zusammenhang mit Bodendenkmälern werden als Fachbehörde betreut vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.

Archäologische Kartierung

Die gesamte Münchner Altstadt ist - in ihren baulichen Grenzen bis um 1800 - im Bayerischen Denkmal-Atlas als Bodendenkmal verzeichnet. Um das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren zu beschleunigen und Planungssicherheit für Bauherren zu schaffen, lässt die Stadt München einen archäologischen Stadtkataster erstellen.

Der archäologische Kataster

Seit 2001 lässt die Untere Denkmalschutzbehörde die Kartierung von einem Mittelalter-Archäologen erstellen. Bis Oktober 2019 wurden 790 der 920 innerstädtischen Flurstücke untersucht - das sind 86 Prozent der gesamten Altstadt, die Residenz nicht eingerechnet. Bisher untersucht wurden der Altstadtkern, das Hacken- und Angerviertel sowie Teile des Graggenauer und Kreuzviertels. Bis 2020 folgen die restlichen Bereiche. Derzeit werden die Flurstücke im Kreuzviertel nördlich nördlich des Promenadeplatzes geprüft - mit Hilfe von aktuellen und historischen Planunterlagen, Ergebnissen von Baugrund-Untersuchungen und der Auswertung früherer Grabungen.

In einem archäologischen Kataster werden positive und negative Flächen ausgewiesen. Rot (positiv) werden Flächen gekennzeichnet, in denen mit erhaltenen älteren Kulturschichten und Siedlungsspuren zu rechnen ist. Dunkelgrün werden alle Flächen ausgewiesen, in denen unter der modernen Bebauung noch Schachtanlagen (Brunnen und Latrinen) erhalten blieben, die teilweise bis zu sechs Meter in den geologischen Untergrund reichen. Negativ (hellgrün) werden Flächen gekennzeichnet, in denen sowohl die Kulturschichten als auch Schachtanlagen durch tiefgreifende Baumaßnahmen vollkommen zerstört wurden, etwa durch Tiefgaragen, mehrstöckige Unterkellerungen oder größere Versorgungstrassen. Positiv kartierte Flächen können parzellengenau dargestellt, relevante Untersuchungsareale in Fläche und Tiefe ausgewiesen werden. In der Münchner Altstadt wurden von den bisher geprüften Flurstücken 54 Prozent negativ kartiert.

Der Kataster ist eine wichtige Serviceleistung für Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer. Denn er hilft, Verzögerungen durch überraschend auftretende archäologische Funde zu vermeiden. Gleichwohl ist ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren mit detaillierter Fachprüfung in allen Bereichen der Altstadt erforderlich - gleich, ob es sich um ein privates, kommunales oder staatliches Bauvorhaben handelt, und ob die jeweilige Fläche positiv oder negativ kartiert ist.

Weitere Information erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde:

Telefon 089 233-23283
plan.ha4-6@muenchen.de

  • Für Planungsbüros, Bauherrinnen und Bauherren: keine Verzögerungen bei Baumaßnahmen durch überraschend auftretende archäologische Funde; frühzeitige Planungs-, Termin- und Kostensicherheit
  • Für die Untere Denkmalschutzbehörde: erhebliche Beschleunigung des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens
  • Für Versorgungsunternehmen: Planungs-, Termin- und Kostensicherheit beim Ausbau des Fernwärme- und Kanalnetzes
  • Für alle: neue wertvolle Erkenntnisse zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Siedlungsgeschichte Münchens

Vor dem Jahr 2000 gab es bei Bodeneingriffen nur wenige archäologische Untersuchungen. So wurden weite Teile der unterirdischen Stadtgeschichte unerkannt vernichtet. In den letzten Jahren brachten Untersuchungen jedoch zahlreiche interessante Funde zu Tage.

  • Odeonsplatz: Fundamente und Bogenansatz des nördlichen Schwabinger Tors mit Brücke
  • Hofgarten: Reste der nördlichen Befestigungsmauer des Stadtbachs
  • Westenrieder Straße 10/12: Reste der Münchner Stadtmauer unter Kriegsschutt
  • Färbergraben: mittelalterliche Versuchsöfen einer Stofffärberei des Mangmeisters Hanns Spät (um 1480)
  • Schrammerstraße: Latrine aus dem 13. Jahrhundert
  • Marienhof: vielfältige Funde - die Grabungen
  • Residenz: Grab aus der späten Bronzezeit (1350 - 1200 v. Chr.)
  • Weinstraße 6: Latrine der Fremdenherberge und Gaststätte des Wolfgang Wenig von 1521
  • Maximilianstraße 6-8: Stadtmauer aus der Zeit um 1300 mit vorgelagerter Zwingermauer des späten 15. Jahrhunderts

Archiologisches Schaufenster des Münchner Stadtmuseums

Ausgrabungen im Rahmen der zweiten Stammstrecke

Gartendenkmal

Auch Gartenanlagen können als Baudenkmäler in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege aufgenommen werden. Sie sind ebenso zu behandeln wie ein Baudenkmal. Instandsetzungs- und Pflegekonzepte (sogenannte Parkpflegewerke) sind die Grundlage für die Gartendenkmalpflege. Fachbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege.

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Für eine bauliche Maßnahme in einem denkmalgeschützten Bereich ist schriftlich ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen.
Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen wird die Untere Denkmalschutzbehörde in das Verfahren einbezogen und die Baugenehmigung ersetzt diese Erlaubnis. Ein separater Erlaubnisantrag ist nur für Erdarbeiten im Bereich oder in der Nähe von Bodendenkmälern erforderlich.

Fristen

Der Erlaubnisantrag sollte sechs bis acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen
    (ggf. auch Angebote von Handwerkern / Firmen)
  • Darstellung des Gebäudes und/oder des zu ändernden Bauteils
    (z. B. Fensterplan, Grundriss, Fotos etc.)
  • Darstellung der beabsichtigten Änderung
  • Werk- und Detailpläne (z.B. bei Fenstererneuerung), Farbkonzepte, Befunde, Dokumentationen
  • Informationen über bisherige Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutz- und/oder der Baubehörde.

Sollte es für die fachliche Beurteilung erforderlich sein, können von der Unteren Denkmalschutzbehörde weitere Unterlagen angefordert werden.

Weitere Informationen

  • Das Erlaubnisverfahren und die Vorberatungen sind kostenfrei.
  • Wird auf öffentlichem Straßengrund ein Gerüst aufgestellt, sind in der Regel Sondernutzungsgebühren zu entrichten. Diese können bei erlaubnispflichtigen Maßnahmen mit Außenwirkung evtl. entfallen.
  • Steuerliche Vorteile
    Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können steuerlich absetzbar sein. Steuerbescheinigungen stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus. Informationen sollte vor Beginn der Maßnahme eingeholt werden. www.blfd.bayern.de

Gebäudeenergiegesetz und Denkmalschutz

Auch im Bereich des Denkmalschutzes sind die Vorschriften zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) mit einigen Ausnahmen anzuwenden.

Ausnahmen für Baudenkmäler oder sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz

Eine Abweichung von den Anforderungen des Gesetzes ist möglich, wenn die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. Es ist notwendig, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen, ob es sich tatsächlich um ein Denkmal oder besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt. Ein Antrag für diese Abweichung ist dann nicht erforderlich. Es empfiehlt sich eine Dokumentation anzulegen, um bei anlassbezogenen Kontrollen die Ausnahmen begründen zu können.

Die Pflicht zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises entfällt für Baudenkmäler.

Ebenfalls entfällt die Ausstellungs- und Aushangpflicht eines Energieausweises für ein Baudenkmal in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung beruht, befindet. Auch für ein Baudenkmal mit mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, entfällt diese Pflicht.

Solaranlagen und Denkmalschutz

Für die Errichtung von Photovoltaik- oder solarthermischen Anlagen in denkmalgeschützten Bereichen ist ein Erlaubnisverfahren nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich.

  • Einzelbaudenkmäler und Ensembles im Sinne des BayDSchG,
  • Anlagen in der Nähe von Baudenkmälern und
  • Anlagen über unbebauten Bodendenkmälern.

Da insbesondere bei Einzelbaudenkmälern und in Ensembles die Errichtung von Solaranlagen kritisch beurteilt werden muss, ist die frühzeitige Beteiligung der Denkmalschutzbehörden hilfreich. Hier können im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung individuelle Lösungen gefunden werden.

Solaranlagen

Bei Solaranlagen unterscheidet man grundsätzlich zwischen solarthermischen Anlagen, die zur Warmwasserbereitung dienen, und Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Beide Varianten erfordern im Zusammenhang mit baulichen Anlagen in der Regel Solarmodule, die auf zur Sonne hin ausgerichteten Dachflächen angeordnet sind. Die serielle Herstellung der in ihrer Größe genormten Elemente zeichnet sich im Erscheinungsbild durch glatte, spiegelnde und dunkel hinterlegte Oberflächen aus. Sowohl der technische Charakter, als auch die meist unmaßstäbliche Größe der Gesamtfläche führen häufig zu einer Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbilds von Einzelbaudenkmälern und Ensemblebereichen. Auch können genormte Solarmodule häufig nicht mit den traditionellen Oberflächen historischer Dächer in Einklang gebracht werden.
Dennoch sind unter bestimmten Voraussetzungen auch denkmalgerechte Lösungen möglich.

  • Für die Errichtung von Solaranlagen auf Baudenkmälern, im Bereich von Ensembles, in der Nähe von Einzelbaudenkmälern und über bisher unbebauten Bodendenkmälern ist in jedem Fall ein denkmalschutzrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich.
  • Ein möglicher Standort für eine Solaranlage in denkmalgeschützten Bereichen bedarf immer der Prüfung im Einzelfall. Eine pauschale Gleichbehandlung im Sinne von Präzedenzfällen kann nicht erfolgen.
  • Solaranlagen auf Kirchen, Kapellen, Kloster-, Schloss- und Burganlagen sowie anderen Denkmälern von besonderer historischer, städtebaulicher, kunsthistorischer, landschafts- und stadtbildprägender Bedeutung sind grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Anlagen auf obertägig sichtbaren Bodendenkmälern.
  • Im Rahmen der Prüfung sollten ökologische und ökonomische Vor- und Nachteile in einer ganzheitlichen Energiegesamtbilanz betrachtet werden. Mögliche Energieeinsparungen durch haustechnische Verbesserungen und wirksame Sparsamkeit beim Nutzerverhalten sollten hierbei ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Neben Klimaschutzaspekten und ökonomischen Vorteilen dürfen substantielle und gestalterische Aspekte für die gebaute Umwelt nicht vergessen werden. Hinzu kommen auch Aspekte, wie z. B. Tourismus, Dachlandschaft oder die Pflege der Orts- bzw. Stadtsilhouette.
  • Bei der Planung von Solaranlagen in denkmalgeschützten Bereichen sind stets hohe Ansprüche an die Gestaltung zu stellen. In der Einzelfallprüfung müssen sowohl die städtebauliche Situation als auch die Gebäude und Dachform und die vorhandenen Dachaufbauten wie Giebel, Gauben und Kamine betrachtet werden. Solaranlagen bei Neubauten im Ensemble oder bei Anbauten an Einzelbaudenkmäler sollten gestalterisch bereits in der Genehmigungsplanung berücksichtigt werden.
  • Können Solaranlagen auf untergeordnete Nebengebäude oder weniger bzw. nicht einsehbare Stellen verlagert werden, so nähert man sich denkmal-verträglichen Lösungen, die dann abschließend noch im Detail der individuellen Einbindung der Module, z.B in die Dacheindeckung, bedürfen.
  • Bereits in der Planung ist die Problematik der Brandbekämpfung und der ggf.erhöhten Brandlast zu berücksichtigen. Zudem muss eine regelmäßige Wartung der geplanten Anlagen sichergestellt werden.
  • Werden Solaranlagen über untertägigen Bodendenkmälern errichtet, sind regelmäßig Bodeneingriffe erforderlich, die auf das Mindestmaß zu reduzieren sind. Hier werden Bauweise, Montageabläufe und schonende Möglichkeiten zur verdichtungsfreien Befahrung der betroffenen Flächen während der Bauzeit in den Nebenbestimmungen der denkmalrechtlichen Erlaubnis festgesetzt.

Durch einen oberflächenbündigen Einbau der Module in die Dachflächen kann eine unauffälligere Wirkung erzielt werden. Bei Einzelbaudenkmälern und in Ensemblebereichen ist der Einbau solarthermischer Anlagen ausnahmsweise denkbar, wenn

  • kein nachteiliger Eingriff in den historischen Bestand der Gebäudekonstruktion (z.B die Dachkonstruktion) vorgenommen wird,
  • das überkommene historische Erscheinungsbild des Baudenkmals und seine räumliche Wirkung durch die geplante Solaranlage nicht beeinträchtigt werden,
  • die betroffene Dachfläche nicht in den öffentlichen Raum wirkt,
  • sich die Module der ortstypischen Dacheindeckung anpassen,
  • die Anordnung der Module in der Dachfläche hohen Gestaltungsansprüchen genügt,
  • bei einer Blechdeckung einzelne Bahnen durch Solarmodulstreifen ersetzt werden,
  • die Einzelmodule keine sichtbaren Rahmenleisten aufweisen und
  • die Solaranlage durch „Unterdach-Montage“ keinen Einfluss auf das bestehende Erscheinungsbild hat (Probleme mit der historischen Dachkonstruktion sind auszuschließen).

  • Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Photovoltaikanlagen aufgrund der Wärmeentwicklung und der erforderlichen Modulhinterlüftung üblicherweise nur auf der Dachoberfläche montiert werden. Dies geht mit der Konstruktion eines auffälligem, kastenförmigem Aufbaus einher. An einsehbaren Stellen von Einzelbaudenkmälern und in Ensemblebereichen sowie ggf. in der Nähe von Baudenkmälern sind derartige Anlagen denkmalpflegerisch nicht möglich.
  • Einzelbaudenkmäler, Ensemblebereiche und deren Nähe sind in der Regel nicht für die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen geeignet, die vornehmlich der kommerziellen Nutzung dienen.
  • Die gewonnene Stromenergie bei Photovoltaikanlagen wird häufig in das Stromnetz eingespeist und nicht, wie bei solarthermischen Anlagen, an Ort und Stelle verbraucht. Somit ist der Anbringungsort der Anlagen variabel.
  • Photovoltaikanlagen erfordern meist größere Modulflächen als solarthermische Anlagen. Die Flächen müssen bedarfsorientiert auf das erforderliche Mindestmaß reduziert und in die Gestaltung eingefügt werden.
  • Statische Belange, wie die auftretende Schneelast, sind zu berücksichtigen. Wenn sich die erforderlichen Änderungen nachteilig auf die historische Konstruktion auswirken, sind diese nicht möglich.
  • Bei ebenen Dachflächen (z.B. Blechbahnen) sowie an Fassaden sind gegebenenfalls Photovoltaikanlagen in Folienform möglich, wenn sie eine farbliche Anpassung sowie eine Entspiegelung der Flächen ermöglichen.
  • Photovoltaikanlagen in Form von Dachziegeln oder einer Schieferdeckung bedürfen der Betrachtung und Prüfung im Einzelfall. Auch hier kommen in jedem Fall nur Teilflächen für die Belegung in Frage.

Das Antragsformblatt zum Erlaubnisantrag nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz ist vollständig auszufüllen.

Antrag denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Lageplan

Zur korrekten Lagebestimmung ist ein Ausschnitt aus der Stadtgrundkarte (M1:1.000) erforderlich. Im Lageplan ist die genaue Lage der Solaranlage einzuzeichnen und zusätzlich mit einen Pfeil zu markieren. Werden mehrere Solaranlagen beantragt, sind diese in Positionen aufzuteilen.
Amtliche Lagepläne sind erhältlich über das GeodatenService München.

Baubeschreibung

Dem Antrag ist eine ausführliche Beschreibung des Herstellers beizulegen.

Bestandsfotos

Zur Beurteilung sind Fotos beizulegen, aus denen der Bestand ersichtlich ist. Die Stelle, an der die Solaranlage angebracht werden soll, muss gut zu erkennen sein.

Bauzeichnungen/Fotomontage

Die Solaranlage ist in die Fassadenansicht (M 1:100) einzuzeichnen. Breite, Tiefe und Höhe sind anzugeben, Detailzeichnungen der Solaranlage beizufügen.
Ergänzend zur Bauzeichnung kann die geplante Solaranlage in einer Fotomontage dargestellt werden.

Viele Fragen lassen sich bereits vor Antragstellung durch ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde klären.
Zu konkreten Auskünften sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein Foto des Orts, an dem eine Solaranlage angebracht werden soll,
  • eine Fassadenansicht mit einer Skizze der geplanten Solaranlage oder eine Fotomontage mit Darstellung der geplanten Solaranlage am Anbringungsort
  • ein Lageplan im Maßstab 1:1.000 mit Kennzeichnung des geplanten Anbringungsorts.

Beratungszeiten

Unteren Denkmalschutzbehörde

Dienstag und Donnerstag
10 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung

Blumenstraße 19
Zimmer: 108 - 122 (gerade)
80331 München

Telefon: 089 233-23283
Telefax: 089 233-24443
plan.ha4-6@muenchen.de

Mobilfunkanlagen im Denkmalschutzbereich

Mobilfunkanlagen sind nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei, wenn bestimmte Größen nicht überschritten werden.

  • Antennenhöhe bis 15 m und Versorgungseinheit bis 10 m³ im Innenbereich
  • Antennenhöhe bis 20 m und Versorgungseinheit bis 10 m³ im Außenbereich

Auch verfahrensfreie Mobilfunkanlagen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Zu beachten ist, dass für verfahrensfreie Mobilfunkanlagen bei Baudenkmälern, Gartendenkmälern, im Emsemble, in der Nähe von Denkmälern und Emsembles immer eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde in Textform (auch digital möglich) zu  beantragen.

Foto eines Siegerobjekts Fassadenpreis 2021 der Elisabethstr. 34

Fassadenpreis

MIt dem Fassadenpreis zeichnet die Landeshauptstadt München vorbildliche Renovierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Fassaden historischer Gebäude aus.
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Preis für Stadtbildpflege

Der Wettbewerb "Bauen und Sanieren in historischer Umgebung" würdigt alle vier Jahre vorbildliche Beispiele zeitgenössischer Architektur im Zusammenhang mit Baudenkmälern.
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Olympiapark

Olympiapark

Der Olympiapark soll UNESCO-Weltkulturerbe werden.
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Werbeanlagen

Werbeanlagen

Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.
Mehr Informationen

Zuständigkeiten

E-Mail-Adresse: plan.ha4-60@muenchen.de

Stadtbezirk 1 (ohne Lehel und Maximilianstraße)
Herr Scharrer, Telefon: 089 233-25259

Stadtbezirk 1 (nur Lehel und Maximilianstraße)
Frau Eberhard, Telefon: 089 233-24145

Stadtbezirk 2
Frau Wagner, Telefon: 089 233-22098

Stadtbezirk 3
Herr Brams, Telefon: 089 233-25237

Stadtbezirke 4 und 6
Frau Dr. Säbel, Telefon: 089 233-23741

Stadtbezirke 5 und 7
Herr Mayer, Telefon: 089 233-22469

Stadtbezirke 8 und 9
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