Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz.

Beschreibung

Eine Erlaubnispflicht besteht auch für Maßnahmen am Äußeren von Bauten, die sich in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern oder Ensembles befinden. Auch für Grabungen im Bereich von Bodendenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Wichtiger Hinweis:
Der denkmalgeschützte Bereich umfasst bei Baudenkmälern grundsätzlich neben der Fassade auch das Gebäudeinnere und kann auch Nebengebäude und Nebenanlagen wie zum Beispiel Einfriedungen beinhalten.

Ob ein Gebäude ein Baudenkmal darstellt, in einem Ensemble, in der Nähe eines Baudenkmals / Ensembles liegt oder ein Bodendenkmal von einer geplanten Grabung betroffen ist, kann dem Denkmal-Altas des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege entnommen werden: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/ Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalschutzbehörde gerne beratend zur Verfügung.

Bestimmte Vorhaben können ohne eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, also erlaubnisfrei, ausgeführt werden. Diese Vorhaben sind in Artikel 6 und 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) abschließend aufgeführt. Auch wenn kein Erlaubnisverfahren erforderlich ist, sind dennoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten.

Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist über das Formular weiter unten zu beantragen. Im Falle eines Baugenehmigungsverfahrens ersetzt die Baugenehmigung grundsätzlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis: Ein separater Erlaubnisantrag ist in diesem Fall nicht notwendig. Dies gilt nicht für Erlaubnisse für Grabungsarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern: In diesem Fall ist neben der Baugenehmigung eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis separat zu beantragen.

Bildergalerie

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Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Darstellung des Gebäudes und / oder des zu ändernden Bauteils (z. B. Fensterplan, Fotos, etc.)
  • Darstellung der beabsichtigten Änderung
  • Zeitplan für die Realisierung der Maßnahme
  • Bei Grabungen im Bodendenkmalbereich: Geländepläne mit konkreten Darstellungen zu den geplanten Grabungsarbeiten
  • Informationen über bisherige Abstimmungen mit der Denkmalschutz- und / oder der Baubehörde

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Denkmalschutzgesetz, Bayerische Bauordnung, Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz

Kontakt

Untere Denkmalschutzbehörde

Post

Untere Denkmalschutzbehörde

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-24944

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

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