Denkmalkategorien
Es gibt verschiedene Kategorien von Denkmälern. Dazu gehören Einzelbaudenkmäler, Ensembles, Bodendenkmäler sowie Gartendenkmäler.

Einzelbaudenkmäler
Ein Einzeldenkmal ist ein bedeutendes architektonisches oder kulturelles Gebäude, das aufgrund seiner historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Zu einem Denkmal gehören immer auch Nebenanlagen wie Einfriedungen, die historische Ausstattung (Türen, Fenster, Böden und Treppen) oder auch Einrichtungsgegenstände, wenn sie mit dem Raum eine Einheit bilden. Alle Denkmäler brauchen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, wenn etwas am Gebäude verändert werden soll. Das betrifft sowohl die Fassade und das Dach als auch das Innere des Bauwerks. Die Erlaubnis ist auch für Gebäude, die in der Nähe von Denkmälern liegen, einzuholen.
Ensembles
Ensembles bestehen aus mehreren Einzeldenkmälern. Auch Straßenzüge oder Plätze können Ensembleschutz genießen. Innerhalb einer Gruppe muss nicht jedes Gebäude ein Denkmal sein. Das prominenteste Beispiel ist das Münchner Altstadt-Ensemble. Hier ist das gesamte Orts-, Platz- und Straßenbild erhaltenswürdig. Sind an einem Gebäude innerhalb des Ensembles Änderungen geplant, zum Beispiel an der Fassade oder dem Dach, und würde dies die Gebäudegruppe gestalterisch verändern, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nötig. Das betrifft auch einen kleineren Bauteil, wie den Einbau neuer Fenster, Türen oder auch Solaranlagen. Hier einige Münchner Beispiele:

Das Stadtbild der Münchner Altstadt ist über mehrere Jahrhunderte gewachsen und hat sich epochenbedingt auch immer verändert. Trotzdem ist der unverwechselbare Charakter geblieben. Aus diesem Grund ist die Münchner Altstadt seit 1983 als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen. Wer in der Altstadt etwas bauen möchte, der befindet sich im Spannungsfeld zwischen funktionalen, wirtschaftlichen und architektonischen Herausforderungen – zum einen, um die Bausubstanz zu erhalten, aber auch, um modern zu bauen. Um den Blick auf das Ensemble zu schärfen und Anregungen für Bauvorhaben zu geben, hat die Stadt 2015 den damals amtierenden Heimatpfleger Gert F. Goergens beauftragt, entsprechende Leitlinien zum Planen und Bauen zu verfassen.

Das Dreimühlenviertel steht beispielhaft für die städtebauliche Entwicklung während der Gründerzeit. Ab 1898 wurde es im Zuge der Stadterweiterung nach dem Baulinienplan von Theodor Fischer errichtet. Seine Staffelbauordnung sah eine stufenweise Abnahme der Gebäudehöhe und -dichte vom Stadtzentrum hin zum Stadtrand vor. So entstand eine harmonische und aufgelockerte Stadtstruktur. Zentrales Element der Planung waren die Stadtbäche. Der Dreimühlenbach, ein Seitenarm der Isar, ist Namensgeber des Viertels. Er wurde überbaut und trockengelegt. Stattdessen durchfließt der Westermühlbach auch heute noch den Stadtteil und erinnert an die historische Wasserlandschaft. Das Viertel besteht hauptsächlich aus fünfgeschossigen Mietshäusern, die zwischen 1899 und etwa 1910 erbaut wurden. Mit ihrem Stuckdekor, flachen Erkern und Giebeln bilden die Gebäude geschlossene Straßenzüge. In ihnen waren nicht nur Wohnraum, sondern auch Gewerbebetriebe, die die Wasserkraft der Bäche für ihre Produktionen nutzten, zu finden. Das führte zur Entwicklung des Dreimühlenviertels als Arbeiterviertel. Prägend für das Viertel ist auch die Pfarrkirche St. Anton, die im neoromanischen Stil erbaut wurde und 1895 nach nur zwei Jahren Bauzeit fertiggestellt wurde. Die Häuser aus der späten Gründerzeit prägen das Dreimühlenviertel bis heute.

Die Großmarkthalle wurde 1912 nach dem Entwurf des Architekten Richard Schachner erbaut. Sie stellt nicht nur einen wichtigen Lebensmittelumschlagplatz, sondern auch ein architektonisches Zeugnis ihrer Zeit dar. Der Bau, der unter Denkmalschutz steht, wurde in zwei Phasen realisiert und in 1920er Jahren erweitert, da zu dieser Zeit München eine zentrale Rolle im deutschen Südfrüchtehandel spielte. Im Zweiten Weltkrieg wurden 80 Prozent des Gebäudes zerstört. Ab 1948 wurde die Halle wieder aufgebaut und besteht heute aus sechs verschiedenen Gebäudeteilen. Die Großmarkthalle ist im Stil der Reformarchitektur gebaut worden, die sich durch schlichte, funktionale Formen auszeichnet, traditionelle Bauweisen und Materialien bewahrt und sich von überladenen, historischen Stilen abwendet. Diese Merkmale machen die Großmarkthalle zu einem einzigartigen Zeugnis der Münchener Architekturgeschichte um 1910.

Die "kleine Gymnasiumskolonie" in Pasing ist ein bedeutendes Beispiel für den Siedlungsbau des frühen 20. Jahrhunderts in München. Durch die Gründung neuer Schulen, darunter das Karlsgymnasium, war ein wachsender Bedarf an Wohnraum für Lehrer entstanden. Aus diesem Grund wurde diese Kolonie im Jahr 1909 gebaut. Der Architekt August Exter initiierte das Projekt maßgeblich. Die Planungen stammen von den Architekten Borst, Lang, Brüchle und Müller, die ein Ensemble erschaffen haben, das durch seine klare und natürliche Bauweise besticht. Traditionelle Materialien und die detaillierte Gestaltung der Fassaden verleihen den Häusern Charakter und kleine Gärten erhöhen die Attraktivität des Wohnraums. Die Grundrisse des kompakten Siedlungsbaus vereinen Wohnqualität, Funktionalität und ästhetischen Anspruch.

Die Gartenstadt Harlaching ist ein Relikt der Münchner Gartenstadtbewegung. Sie ist im frühen 20. Jahrhundert im Reformstil entstanden und von schlichten und sachlichen Formen geprägt. Die Siedlung hat der Architekt Gabriel von Seidl geplant. Mit dem Bau wurde 1911 begonnen und er wurde nach und nach bis in die 1930er Jahre fortgesetzt. Die Lage der Gartenstadt am rechten Isarhochufer, in der Nähe des Tierparks Hellabrunn, sowie die engen, unregelmäßigen Straßen und großzügigen Grünflächen verleihen dem Viertel einen besonderen Charakter. Die Hauptachsen sind sternförmig auf das ehemalige Gut Harlaching ausgerichtet. Die Villen stehen auf unterschiedlich großen Grundstücken und sind von Grünflächen umgeben. Historische Elemente, wie die barocke Wallfahrtskirche St. Anna und das Gasthaus „Harlachinger Einkehr“, prägen das Viertel, das 2018 als Ensemble in die Denkmalliste aufgenommen wurde. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden einige der historischen Villen durch Mehrfamilienhäuser ersetzt und die Grundstücke nachverdichtet. Trotz dieser Veränderungen hat die Gartenstadt Harlaching ihren Charakter nicht verloren.
Die Münchner Dorfkernensembles

München hat in den vergangenen 200 Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen. Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Stadt noch ein „bis dahin statisch ruhendes Gebilde“, umgeben von einem Kranz aus Dörfern, die deutlich älter als das Zentrum sind.
Das Wachsen zur Großstadt war nur möglich, weil rund 60 Dörfer mit ihren landwirtschaftlichen Flächen eingemeindet wurden. Besonders dynamisch wuchs die Stadt seit 1870. Trotz des Wandels blieben jedoch die meisten dörflichen Ortskerne weitgehend erhalten. Ihre städtebaulich-räumlichen und baulichen Qualitäten existieren weiter, obwohl sie verändert, baulich überformt, nachverdichtet oder teils in großstädtischen Strukturen integriert sind. Seit der Eingemeindung werden die Eigenart und Entwicklung der Dorfkerne in der Geschichte der Stadt München bis heute fortgeschrieben. Dies zeigt sich durch ihre prägend-gestalterische Wirkung auf das heutige Stadtbild als Keimzellen ursprünglich eigenständig gewachsener Orte. Im Kontext des Münchner Stadtgebiets machen sie mit ihren langsam gewachsenen, besonders von individuellen Gebäuden mit ländlichen Details geprägten Ortsbildern vergangene Lebens- und Arbeitsformen unmittelbar erfahrbar. Gleichzeitig sind sie lebendige Bestandteile des modernen städtischen Lebens und bilden oftmals das wirtschaftliche Zentrum der näheren Umgebung. Ohne die historischen Dorfkerne wäre das vielfältige Gefüge Münchens nicht zu verstehen.
Um dem historischen Erbe angemessen Rechnung zu tragen, hat die Landeshauptstadt München große Anstrengungen unternommen, möglichst viele Dorfkernensembles denkmalrechtlich zu sichern. Dementsprechend konnten 18 ehemalige Ortskerne gemäß Beschluss des Landesdenkmalrats vom 24. November 2017 als Ensemble im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erhalten werden.
Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und meist aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen. Solange die Bodendenkmäler in ihrem originalen Zusammenhang eingebettet bleiben, sind sie einzigartige Zeugnisse der Vergangenheit. Sie sind unser archäologisches Erbe im Boden. Wo Bauvorhaben und Planungsziele auf Bodendenkmäler treffen, beginnt die praktische Bodendenkmalpflege. Bei Erdarbeiten auf und in der Nähe von Grundstücken, die als Baudenkmäler ausgewiesen sind, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Bauvorhaben und Maßnahmen im Zusammenhang mit Bodendenkmälern werden betreut vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Der archäologische Kataster
Die gesamte Münchner Altstadt ist – in ihren baulichen Grenzen bis um 1800 – im Bayerischen Denkmal-Atlas als Bodendenkmal verzeichnet. Um das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren zu beschleunigen und Planungssicherheit für Bauherren zu schaffen, lässt die Stadt München seit 2001 einen archäologischen Stadtkataster von einem Mittelalter-Archäologen erstellen.
Bis Oktober 2019 wurden 790 der 920 innerstädtischen Flurstücke untersucht – das sind 86 Prozent der gesamten Altstadt, die Residenz nicht eingerechnet. Bisher untersucht wurden der Altstadtkern, das Hacken- und Angerviertel sowie Teile des Graggenauer und Kreuzviertels. Bis 2020 folgen die restlichen Bereiche. Derzeit werden die Flurstücke im Kreuzviertel nördlich nördlich des Promenadeplatzes geprüft – mit Hilfe von aktuellen und historischen Planunterlagen, Ergebnissen von Baugrund-Untersuchungen und der Auswertung früherer Grabungen.
In einem archäologischen Kataster werden positive und negative Flächen ausgewiesen. Rot (positiv) werden Flächen gekennzeichnet, in denen mit erhaltenen älteren Kulturschichten und Siedlungsspuren zu rechnen ist. Dunkelgrün werden alle Flächen ausgewiesen, in denen unter der modernen Bebauung noch Schachtanlagen (Brunnen und Latrinen) erhalten blieben, die teilweise bis zu sechs Meter in den geologischen Untergrund reichen. Negativ (hellgrün) werden Flächen gekennzeichnet, in denen sowohl die Kulturschichten als auch Schachtanlagen durch tiefgreifende Baumaßnahmen vollkommen zerstört wurden, etwa durch Tiefgaragen, mehrstöckige Unterkellerungen oder größere Versorgungstrassen. Positiv kartierte Flächen können parzellengenau dargestellt, relevante Untersuchungsareale in Fläche und Tiefe ausgewiesen werden. In der Münchner Altstadt wurden von den bisher geprüften Flurstücken 54 Prozent negativ kartiert.
Der Kataster ist eine wichtige Serviceleistung für Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer. Denn er hilft, Verzögerungen durch überraschend auftretende archäologische Funde zu vermeiden. Gleichwohl ist ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren mit detaillierter Fachprüfung in allen Bereichen der Altstadt erforderlich - gleich, ob es sich um ein privates, kommunales oder staatliches Bauvorhaben handelt, und ob die jeweilige Fläche positiv oder negativ kartiert ist.
Weitere Information erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde:
Telefon 089 233-23283
plan.ha4-6@muenchen.de
- Für Planungsbüros, Bauherrinnen und Bauherren: keine Verzögerungen bei Baumaßnahmen durch überraschend auftretende archäologische Funde; frühzeitige Planungs-, Termin- und Kostensicherheit
- Für die Untere Denkmalschutzbehörde: erhebliche Beschleunigung des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens
- Für Versorgungsunternehmen: Planungs-, Termin- und Kostensicherheit beim Ausbau des Fernwärme- und Kanalnetzes
- Für alle: neue wertvolle Erkenntnisse zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Siedlungsgeschichte Münchens
Vor dem Jahr 2000 gab es bei Bodeneingriffen nur wenige archäologische Untersuchungen. So wurden weite Teile der unterirdischen Stadtgeschichte unerkannt vernichtet. In den letzten Jahren brachten Untersuchungen jedoch zahlreiche interessante Funde zu Tage.
- Odeonsplatz: Fundamente und Bogenansatz des nördlichen Schwabinger Tors mit Brücke
- Hofgarten: Reste der nördlichen Befestigungsmauer des Stadtbachs
- Westenrieder Straße 10/12: Reste der Münchner Stadtmauer unter Kriegsschutt
- Färbergraben: mittelalterliche Versuchsöfen einer Stofffärberei des Mangmeisters Hanns Spät (um 1480)
- Schrammerstraße: Latrine aus dem 13. Jahrhundert
- Marienhof: vielfältige Funde - die Grabungen
- Residenz: Grab aus der späten Bronzezeit (1350 - 1200 v. Chr.)
- Weinstraße 6: Latrine der Fremdenherberge und Gaststätte des Wolfgang Wenig von 1521
- Maximilianstraße 6-8: Stadtmauer aus der Zeit um 1300 mit vorgelagerter Zwingermauer des späten 15. Jahrhunderts
Gartendenkmäler
Auch Gartenanlagen können als Baudenkmäler in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege aufgenommen werden. Sie sind ebenso zu behandeln wie ein Baudenkmal. Instandsetzungs- und Pflegekonzepte (sogenannte Parkpflegewerke) sind die Grundlage für die Gartendenkmalpflege. Fachbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege.