Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Einbürgerung"
Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Akteneinsicht: Aufenthalt, Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit
Um Ihre rechtlichen Interessen in einem Verfahren zum Aufenthalt, zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit durchzusetzen, können Sie Zugang zu den Akten erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes
Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.
Reiseausweis für Staatenlose
Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthalt zur medizinischen Behandlung – Privatpatienten und Selbstzahler
Zu behandelnde Personen sowie deren Begleitung aus Drittstaaten, die zum Zwecke der medizinischen Behandlung einreisen, können einen Aufenthalt beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – subsidiär Schutzberechtigte
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige
Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?
Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten
Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA
Aufenthaltserlaubnis – Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis – Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder einem Nicht-EWR-Staat kommen und in Deutschland arbeiten möchten, brauchen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass/Passersatz besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.
Aufenthaltserlaubnis – Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG
Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltsgestattung für das Asylverfahren
Wenn Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Schulreisen innerhalb der Europäischen Union
Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz.
Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal
Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen
Einschalten der eID-Funktion oder Änderung der PIN – Elektronischer Aufenthaltstitel
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) aktivieren oder die PIN neu setzen.
Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.