Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

Information

Wichtiger Hinweis

Achtung: Ein Arbeitgeberwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung sind kein Notfall. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.

Kontakt

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Telefon

Post

Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis – Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.

Aufenthaltserlaubnis – Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.

Aufenthaltserlaubnis – ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Qualifizierungsbegleitung München

Berufsabschluss oder Studienabschluss aus dem Ausland? Auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung? Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.