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13 Ergebnisse für "Aufenthaltsrecht"
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren
Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.
Niederlassungserlaubnis
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und Flüchtlinge mit eRA
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Niederlassungserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Sie leben hier seit 5 Jahren aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Daueraufenthaltsbescheinigung – EU- und EWR-Bürger*innen
Wenn Sie sich als EU/ EWR-Bürger*in seit 5 Jahren freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, können Sie eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis
Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.