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30 Ergebnisse für "Visum"

Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren

Sie wollen eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Dann müssen Sie folgendes beachten.

Visum für Deutschland

Mit den meisten nichteuropäischen Staatsangehörigkeiten brauchen Sie ein Visum für Deutschland – je nach Land schon vor der Einreise oder ab 90 Tagen Aufenthalt.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Au-pair

Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Selbstständige Tätigkeit

Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Forschende und wissenschaftliches Personal

Sie möchten eine Forschungstätigkeit beginnen oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen? Dann können Sie dafür verschiedene Aufenthaltserlaubnisse beantragen