Bürgerservice-Suche

30 Ergebnisse für "Aufenthaltserlaubnis"

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Au-pair

Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.

Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung

Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.

Aufenthaltserlaubnis – Humanitärer Aufenthalt ohne Schutzstatus

Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber*innen, auf Anordnung der obersten Landesbehörde oder wenn die Ausreise unmöglich ist.

Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.

Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch

Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.