Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Aufenthaltserlaubnis"
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete
Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Au-pair
Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
Aufenthaltserlaubnis – Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wenn Sie vor dem Ukraine-Krieg flüchten, können bis zu 90 Tage nach Ihrer Einreise ohne Visum in Deutschland bleiben. Danach brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende
Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Aufenthaltserlaubnis – Studium
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung
Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Nachhaltige Integration
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich nachhaltig integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Humanitärer Aufenthalt ohne Schutzstatus
Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber*innen, auf Anordnung der obersten Landesbehörde oder wenn die Ausreise unmöglich ist.
Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige
Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.
Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch
Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes
Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz
Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs
Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Humanitäre Gründe mit Abschiebungsschutz
Wenn Ihnen Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt, erteilt Ihnen die eine Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – subsidiär Schutzberechtigte
Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche
Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.
Aufenthaltserlaubnis – Chancenkarte
Die Chancenkarte ist für ausländische Personen, die in Deutschland eine Arbeit oder Maßnahmen zur Anerkennung einer Berufsqualifikation suchen.
Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst
Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung oder Weiterbildung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie zur Berufsausbildung oder Weiterbildung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Familienangehörige von Deutschen
Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.
Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Selbstständige Tätigkeit
Staatsangehörige aus Drittstaaten und ihre Familienangehörigen können eine Erlaubnis für eine selbständige Erwerbstätigkeit beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung
Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.
Aufenthaltserlaubnis – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wenn Sie eine Anerkennung zur vollständigen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation durchführen möchten, können Sie dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Flüchtlingseigenschaft und Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Ihnen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde, erhalten Sie einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.
Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in
Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.
Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.
Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis
Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.