Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Akteneinsicht nur mit Termin

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Grundstückseigentum (Grundbuchauszug)
  • Ausweisung durch amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
  • Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht.
  • Antragsformular zur Akteneinsicht (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
  • Studiennachweis bei Akteneinsicht für Studienzwecke

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

  • 10 Euro pro Anwesen
  • Akteneinsicht für Studienzwecke 2 Euro (Mindestgebühr 10 Euro) pro Anwesen

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bereich Zentralregistratur - IV/13 - ZR

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-21850

Adresse

Blumenstraße 19
80331 München

Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Die Zentralregistratur ist über den Zugang Blumenstraße 19 barrierefrei erreichbar. Eine behindertenfreundliche Toilette befindet sich im Erdgeschoss auf der rechten Seite des Zugangs.

Ähnliche Leistungen

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.