Solarenergie in München
Die Stadt München will 25 Prozent ihres Strombedarfes durch Photovoltaikanlagen in der Stadt erzeugen. Hier erfahren Sie, wie das geht und den aktuellen Stand.
Sonnenenergie für München
Die Landeshauptstadt München möchte bis 2035 klimaneutral werden. Um das zu erreichen, muss die Stromproduktion durch erneuerbare Energien gesteigert werden. Dafür müssen die erneuerbaren Energien dort ausgebaut werden, wo es im Stadtgebiet möglich ist.
Potenziale bestehen in der Stadt München hauptsächlich bei der Photovoltaik. Also der direkten Umwandlung von Sonnenlicht in Strom mithilfe von Photovoltaik-Modulen.
Allerdings können nicht alle tauglichen Flächen für Photovoltaik genutzt werden. Denn auch der Erhalt von Grünflächen und Infrastruktur oder der Denkmalschutz sind von Bedeutung.
Daher ist es wichtig, auf den zur Verfügung stehenden und nutzbaren Dach-, Fassaden- oder Balkonflächen Photovoltaikanlagen zu installieren. Eine positive Nachricht ist, dass sich Dachbegrünung und Photovoltaik mit der richtigen Planung kombinieren lassen. So können Dachflächen effizient genutzt werden, ohne sich für das eine oder andere entscheiden zu müssen.
Aktuell sind in München circa 200 MWp (Megawatt-Peak) an Photovoltaik-Leistung installiert. Damit werden rund 180 GWh (Gigawattstunden) pro Jahr an Solarstrom produziert. Das entspricht gut zwei Prozent des Münchner Stromverbrauchs. Auf lange Sicht sollen 25 Prozent des städtischen Strombedarfs mit Photovoltaikanlagen in der Stadt erzeugt werden. Dieses Ziel wurde gemeinsam mit einem Photovoltaik-Ausbauplan im Masterplan "Solares München" beschlossen.
Bei dieser Zielsetzung ist bereits berücksichtigt, dass der Strombedarf durch die Wärme- und Mobilitätswende deutlich steigen wird.
München möchte mehr Photovoltaik
Die Landeshauptstadt München hat klare Photovoltaik-Ausbauziele und zahlreiche Maßnahmen zum Photovoltaik-Ausbau beschlossen. Um als Beispiel voran zu gehen, wurden für städtische Gebäude und Gesellschaften konkrete Ziele für den jährlichen Zubau von Photovoltaik festgelegt.
Der Münchner Stadtrat hat mit dem Masterplan "Solares München" folgende Ziele und Richtwerte für das Stadtgebiet beschlossen: Eine Steigerung von 40 Prozent pro Jahr, bis eine Photovoltaik-Zubauleistung von 100 MWp pro Jahr erreicht ist. Danach (ab circa 2030) soll die Zubauleistung dauerhaft konstant bei 100 MWp pro Jahr erhalten werden.
Auf Siedlungsflächen (Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen gemischter Nutzung und Flächen besonderer funktionaler Prägung) gilt ein Richtwert von 20 Prozent Photovoltaik-Modulfläche bezogen auf die Grundstücksfläche. 40 Prozent der Siedlungsfläche können dabei unberücksichtigt bleiben, da an vielen Stellen Denkmalschutz oder sonstige zwingende stadtplanerische Gründe der Photovoltaik-Nutzung entgegenstehen.
Der Münchner Stadtrat ermöglicht mit diesen Zielen der Photovoltaik-Branche und dem Fachhandwerk eine langfristig stabile und nachhaltige Geschäftsgrundlage.
Für die nächsten Jahre wurden folgende Ziele für den Photovoltaik-Ausbau innerhalb der Münchner Stadtgrenzen beschlossen: 30 MWp in 2025, 60 MWp jährlich in 2026 bis 2028.
Die Stadtwerke München wurden gebeten, 50 Prozent dieser Zielzahlen zu realisieren, also konkret: 15 MWp in 2025, 30 MWp jährlich in 2026 bis 2028.
Zudem wurden die Stadtwerke München vom Stadtrat beauftragt, den Freiflächen-Photovoltaik-Ausbau in der Region zu verstärken. Hierbei wurden für die nächsten Jahre ein durchschnittlicher jährlicher Zubau von 15 MWp, also insgesamt 60 MWp bis Ende 2027 als Ziel gesetzt.
Für die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München "Münchner Wohnen GmbH" wurde ein jährlicher Photovoltaik-Zubau von 12,5 MWp beschlossen.
Aktuelle Photovoltaik-Zubauzahlen
2024 gab es einen Photovoltaik-Zubau von rund 45 MWp, 2023 von gut 42 MWp.
Um den Fortschritt im Blick zu behalten, ist eine Kontrolle der Photovoltaik-Zubauzahlen wichtig. Alle gebauten Photovoltaikanlagen werden im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst. Das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München nutzt diese Informationen zur regelmäßigen Auswertung der Münchner Photovoltaik-Zubauzahlen.
Hier finden Sie die Fortschritte des Münchner Photovoltaik-Zubaus und die angestrebten Werte aus dem Masterplan "Solares München":
Selbst aktiv werden? Wir unterstützen Sie!
Nutzen Sie dazu die Münchner Solarbörse!
- Stellen Sie Ihre (Dach-)Fläche mit der gesuchten Dienstleistung auf der Münchner Solarbörse ein.
- Eingetragene Solarpartner*innen unterbreiten Ihnen erste, unverbindliche Angebote.
- Sagt Ihnen das Angebot zu? Melden Sie sich bei dem jeweiligen Unternehmen und vereinbaren Sie einen ersten Vor-Ort-Termin.
- Setzten Sie das gewünschte PV-Projekt gemeinsam um.
Weitere Infos finden Sie auf der Münchner Solarbörse!
Die Münchner Solarbörse ist ein Angebot der Photovoltaik-Agentur. Sie unterstützt Sie während des gesamten Vermittlungsprozesses und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Die Photovoltaik-Agentur ist Teil des Bauzentrums München im Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München.
Erfahren Sie im Leitfaden Photovoltaik, was Sie bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage beachten müssen, sowie welche Dienstleistungen und Förderungen die Stadt München hierbei bietet.
Informieren Sie sich über Balkonkraftwerke!
Im Leitfaden Steckersolargerät finden Sie Infos über die Montage von Steckersolargeräten und welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben.
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke!
Informationen rund um die Förderung finden Sie unter folgenden Link: zum Förderprogramm (FKG)
Nutzen Sie dafür die Solarpotenzialkarte.
Die interaktive Solarpotenzialkarte für München bietet Bürger*innen Informationen zur Stärke der Sonnenstrahlung auf den Dachflächen sowie zur Eignung der Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom oder Solarwärme.
Unterstützen Sie den Photovoltaik-Ausbau, indem Sie kostengünstigen Solarstrom beziehen.
Auf dem Markt sind unterschiedliche Mieterstrommodelle vorhanden, zum Beispiel der Mieterstrom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Mit dem Mieterstrom-Modell nach EEG können Mieter*innen an Photovoltaikanlagen teilhaben und kostengünstig klimaneutralen Solarstrom beziehen.
Anwendbar ist dieses Mieterstrom-Konzept in Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften und in großen Wohnkomplexen. Eine zentrale Photovoltaikanlage wird in der Regel von einem Mieterstrombetreibenden installiert und betrieben. Alle beteiligten Wohnparteien erhalten günstigen Solarstrom, der darüber hinaus benötigte Reststrom wird ebenfalls über den Mieterstrombetreibenden bezogen.
Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können Photovoltaik-Betreibende einen Stromliefervertrag ausschließlich für den Solarstrom mit den Mieter*innen abschließen. Bei diesem Modell können Mieter*innen ihren bestehenden Stromvertrag für den Reststrom beibehalten.
Das Bauzentrum München ist das Informations- und Beratungszentrum des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München zu nachhaltigem Wohnen, Sanieren und Bauen. Es unterstützt Bürger*innen mit kostenfreien Beratungen und vielfältigen Veranstaltungen rund um Photovoltaik.
Mit einem Steckersolargerät auf Ihrem Balkon können Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen und Energiekosten senken. Zudem können Sie Ihrer oder Ihrem Vermieter*in auf die Mieterstrommodelle aufmerksam machen.
- Steckersolargeräte
Ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät, SSG) ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die einfach auf Balkonen, Terrassen oder sonnigen Flächen installiert werden kann. Im Leitfaden Steckersolargerät finden Sie Infos über die Montage von Steckersolargeräten und welche Rechte und Pflichten Sie dabei zu beachten haben.
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke!
Informationen rund um die Förderung finden Sie unter Förderung von Stecker-Solar-Geräten (FKG).
- Mieterstrom
Mieterstrom ermöglicht Ihnen, vor Ort erzeugten, kostengünstigen und klimaneutralen Solarstrom zu nutzen. Eine zentrale Photovoltaikanlage wird in der Regel von einem Mieterstrombetreibende installiert und betrieben. Alle beteiligten Wohnparteien erhalten günstigen Solarstrom.
Beim Mieterstrom gibt es verschiedene Varianten, aus denen der Mieterstrombetreibende eine für sich passende auswählt.
Eine Möglichkeit ist, dass der zusätzlich zum Solarstrom benötigte Strom für alle Wohnparteien ebenfalls vom Mieterstrombetreibenden geliefert wird. In diesem Fall hat jede*r Mieter*in jeweils einen Stromvertrag für den Mieterstrom inklusive den Reststrom.
Alternativ kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gewählt werden. Hierbei beziehen die Mieter*innen den Solarstrom auf Grundlage eines Mieterstromvertrag aber müssen zusätzlich eine*n weitere*n Stromanbieter*in für den benötigten Reststrom wählen.
Mieterstrom muss gesetzlich 10 Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Der Mieterstromvertrag wird immer unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen. Mieter*innen sind nicht verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen.
Die Stadt München fördert Mieterstrommodelle mit 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp) der PV-Anlage. Weitere Informationen finden Sie unter Förderung von Photovoltaikberatung und Mieterstrom (FKG).
Fragen Sie Ihre*n Vermieter*innen oder Hausverwaltung nach Mieterstrommodellen. Weisen Sie auf die entsprechenden Angebote der Stadt München hin.
Mit einem Steckersolargerät auf Ihrem Balkon können Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen und Energiekosten senken. Zudem können Sie von einem Mieterstrommodell profitieren, bei dem Sie den PV-Strom vom Gemeinschaftsdach nutzen.
- Steckersolargeräte
Ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät, SSG) ist eine kompakte Photovoltaikanlage, die einfach auf Balkonen, Terrassen oder sonnigen Flächen installiert werden kann.
Im Leitfaden Steckersolargerät finden Sie Infos über die Montage von Steckersolargeräten und welche Rechte und Pflichten Sie dabei zu beachten haben.
Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaft:
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, wie die Installation von Balkonkraftwerken, erfordern einen zustimmenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft. In diesem Beschluss wird die Genehmigung für die Installation der Balkonkraftwerke festgehalten und Details zur Umsetzung festgelegt.
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke!
Informationen rund um die Förderung finden Sie unter Förderung von Stecker-Solar-Geräten (FKG).
- Mieterstrom
Mieterstrom ermöglicht Ihnen, vor Ort erzeugten, kostengünstigen und klimaneutralen Solarstrom zu nutzen. Eine zentrale Photovoltaikanlage wird in der Regel von einem Mieterstrombetreibenden installiert und betrieben. Alle beteiligten Wohnparteien erhalten günstigen Solarstrom. Zusätzlich dazu kann der Solarstrom für die Allgemeinstromversorgung des Hauses genutzt werden und so die Betriebskosten des Gebäudes senken.
Beim Mieterstrom gibt es verschiedene Varianten, aus denen der Mieterstrombetreibende eine für sich passende auswählt.
Eine Möglichkeit ist, dass der zusätzlich zum Solarstrom benötigte Strom für alle Wohnparteien ebenfalls vom Mieterstrombetreibenden geliefert wird. In diesem Fall hat jede*r Eigentümer*in jeweils einen Stromvertrag für den Mieterstrom inklusive den Reststrom.
Alternativ kann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gewählt werden. Hierbei beziehen die Wohnungseigentümer*innen den Solarstrom auf Grundlage eines Mieterstromvertrag aber müssen zusätzlich eine*n weitere*n Stromanbieter*in für den benötigten Reststrom wählen.
Mieterstrom muss gesetzlich 10 Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Der Mieterstromvertrag wird immer unabhängig vom Mietvertrag abgeschlossen.
Wohnungseigentümer*innen sind nicht verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen.
Wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), eine Mieterstromanlage installiert werden soll, muss zunächst ein Beschluss der Gemeinschaft gefasst werden. Die Eigentümer*innen stimmen darüber ab, ob eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden soll und welche technischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen gelten. Mindestens 50 Prozent der bei der Eigentümerversammlung anwesenden und abstimmenden Eigentümer*innen müssen dafür dem Beschluss zustimmen.
Die Stadt München fördert Mieterstrommodelle mit 200 Euro pro installiertem Kilowattpeak (kWp) der PV-Anlage. Weitere Informationen finden sie unter Förderung von Photovoltaikberatung und Mieterstrom (FKG).
Sprechen Sie mit Ihren Nachbar*innen über Mieterstrommodelle und weisen Sie auf die Angebote der Stadt München hin.
Dachbegrünung und Photovoltaik
Damit Gründach und Photovoltaikanlage auf derselben Fläche funktionieren, dürfen die Solarmodule das Pflanzenwachstum nicht beeinträchtigen und die Pflanzen die Module nicht verschatten.
Die optimalen Lösungen sind hier unter der Fachinformation „PV über Grün“ (PDF) festgehalten.
Eine Übersicht über mögliche Dachaufbauten und Kombinationen geben diese Steckbriefe:
- Pergola
- Senkrechte Module
- Hoher Schmetterling
- Photovoltaik-Gründach mit niedriger Substratschicht
- Klassisches Photovoltaik-Flachdach
- Spezial-Dach: Biodiversitätsgründach
- Spezial-Dach: Standard-Gründach
Anlagen:
Grüne Dächer und begrünte Fassaden haben nützliche Auswirkungen auf das Stadtklima. Aufgrund der Kühlung durch Wasserverdunstung dienen Pflanzen als natürliche „Klimaanlagen“. Auch sind sie natürliche Luftfilter von Staub und Schadstoffen und sorgen für mehr Sauerstoff. Durch das Speichern von Niederschlägen wird die Kanalisation entlastet und die Dachabdichtung vor starken Temperaturschwankungen geschützt, was deren Lebensdauer erhöht. Gründächer leisten einen Beitrag zum Artenschutz und der Artenvielfalt, da sie Lebensraum für Kleintiere und Insekten sind.
Förderprogramme:
Photovoltaik und Denkmalschutz
Erneuerbare Energien liegen per Gesetz im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Sie sind bei Entscheidungsspielräumen besonders zu berücksichtigen.
Daher wurden die Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes so angepasst, dass Photovoltaikanlagen im Denkmalbereich leichter realisiert werden können.
Wenn die Photovoltaikanlage dem Energiebedarf des Baudenkmals oder zu seiner energetischen Verbesserung dient, ist sie meist erlaubt. Eine Genehmigung darf nur abgelehnt werden, wenn der Denkmalschutz wichtiger ist.
Neu ist außerdem, dass auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, Photovoltaikanlagen genehmigt werden können.
Sie möchten Photovoltaik auf Ihrem denkmalgeschütztem Gebäude installieren oder herausfinden, ob Ihr Gebäude unter den Denkmalschutz fällt?
Der Antrag für Photovoltaikanlagen, ist bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzureichen. In München ist das die Untere Denkmalschutzbehörde des Referat für Stadtplanung und Bauordnung.
Photovoltaik-Planungsleitfaden
Verschiedene Fachautor*innen haben Informationen zur Planung von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Gebäudefassaden in einem Leitfaden zusammengefasst. Diese Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Der Leitfaden richtet sich an Fachleute (Architekt*innen, Planer*innen) und Eigentümer*innen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die eine größere Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäude realisieren wollen. Der Fokus liegt dabei auf der optisch-ästhetischen Integration in das Bauwerk.
Inhalte des Planungsleitfadens
- Wie viel Ertrag kann ich von einer Photovoltaik-Anlage erwarten? (PDF, 2 MB)
- Eigennutzung von Solarstrom mit und ohne Stromspeicher (PDF, 2 MB)
- Dachintegrierte Anlagen (PDF, 1 MB)
- Optisch-ästhetische Integration (PDF, 1 MB)
- PV-Anlagen als Überdachungen (PDF, 1 MB)
- Bauordnungs- und Bauplanungsrechtliche Hinweise für Solaranlagen (PDF, 86 KB)
- Aufbau von fassadenintegrierten PV-Anlagen mit Praxis-Beispielen (PDF, 1 MB)
- Erträge von fassadenintegrierten PV-Anlagen und Sonderlösungen (PDF, 2 MB)