Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Wie unterscheiden sich Hilfsmittel von Pflegehilfsmitteln? Alles rund um Zuständigkeiten, Kostenübernahme, Voraussetzungen und Kontakte.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, zur Linderung von Beschwerden der Pflegebedürftigen beizutragen oder ihnen eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die bekanntesten technischen Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Betteinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Was sind Hilfsmittel?

Grundsätzlich lässt sich sagen: Hilfsmittel sind Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen.

Zu den gängigsten Hilfsmitteln gehören Inkontinenzartikel, also zum Beispiel „Windeln“. Häufig ver­ordnet werden auch Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe und Rollatoren.

Informationen zur Hilfsmittelversorgung finden Sie bei Rehadat sowie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Voraussetzung

Ein Hilfsmittel muss von einer Ärztin oder einem Arzt per Rezept verordnet werden. Im Re­zept (= Verordnung) muss das notwendige Hilfsmittel konkret und detailliert beschrieben sein.

Wer ist zuständig?

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind die vielen gesetzlichen Bestimmungen zu Hilfsmit­teln oft verwirrend. Grundsätzlich gilt: Für Hilfsmittel ist in der Regel die Krankenkasse zuständig, für Pflegehilfsmittel die Pflegekasse.

An wen wendet man sich mit dem Rezept?

Hat man ein Rezept (die Verordnung), muss man bei der Krankenkasse nachfragen, mit welchen Hilfs­mittellieferanten ein Liefervertrag besteht und Kontakt mit dem Anbieter aufneh­men. Dieser wählt dann das passende Produkt aus, nimmt gegebenenfalls Maß und erstellt in vie­len Fällen auch einen Kostenvoranschlag. Der Anbieter reicht den Kostenvoranschlag und die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft daraufhin die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit und erteilt, wenn alles in Ordnung ist, die Kostenübernahme.

Wo gibt es Informationen?

Die Abgrenzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln ist oft schwierig. So kann eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage oder ein Einmalhandschuh sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein. Damit sind Patienten und Angehörige oft überfordert. Infotelefone der Kassen, unabhängige Patientenberatung, Pflegestützpunkte und Landesverbände des VDK helfen weiter.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?

Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (beispielsweise Inkontinenzartikeln) beträgt die Zuzahlung zehn Prozent, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf. Bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (beispielsweise Kompressionsstrümpfe) muss man ebenfalls zehn Prozent, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro bezahlen. Für manche Hilfsmittel, etwa Hörgeräte, gibt es Festbeträge.

Wie erhält man ein Pflegehilfsmittel?

Um ein Pflegehilfsmittel (zum Beispiel ein Pflegebett) zu erhalten, muss Pflegebedürftigkeit bestehen und die Pflege muss zu Hause durchgeführt werden. Das Pflegehilfsmittel kann formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Es ist sinnvoll, wenn dafür eine medizinische Stellungnahme vorliegt.

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