Fachdienst Pflege
Verbesserung der häuslichen Versorgung durch fachlich fundierte Bedarfsermittlung
Was macht der Fachdienst Pflege?
Für Personen mit Pflegegrad (PG) 1 oder darunter stellt der Fachdienst Pflege den Unterstützungsbedarf an häuslicher Versorgung (zum Beispiel Reinigen der Wohnung) und an Pflegeleistungen (wie Hilfe beim Duschen / Baden) fest. Er ermittelt, was und in welchem Umfang von der Sozialhilfe bezahlt werden soll. Zugleich optimiert der Fachdienst Pflege, wenn es erforderlich ist, die Qualität der Versorgung. Damit trägt er dazu bei, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu mildern oder zu überwinden. Ziel ist, die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Dies gilt ebenfalls für pflegebedürftige Personen (PG 1-5), die Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und ihren Aufenthalt in München haben.
Wie geht der Fachdienst Pflege vor?
Der Fachdienst Pflege wird durch das zuständige Sozialbürgerhaus beauftragt. Er vereinbart mit Personen, die Unterstützung brauchen, einen Termin für einen Hausbesuch. Maßgeblich für die Einschätzung des Hilfebedarfs sind unter anderem Informationen aus Arztbriefen, der Pflegedokumentation sowie ein gegebenenfalls bestehender Pflegegrad.
Festgestellt wird der Pflegegrad weiterhin nur durch den Medizinischen Dienst oder bei privat Versicherten durch Medicproof.
Die Ergebnisse des Hausbesuchs werden in einem Gutachten festgehalten. Der Fachdienst Pflege erfasst darin die notwendigen Unterstützungsleistungen, die für eine ausreichende Versorgung nötig sind. Es ist eine Empfehlung für das Sozialbürgerhaus zur Bewilligung der Leistungen.
Wer berät und unterstützt darüber hinaus?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen im zuständigen Sozialbürgerhaus.
Es stehen Ihnen auch die Beratungsstellen für ältere und pflegebedürftige Menschen zur Verfügung.
Wie läuft ein Hausbesuch ab?
Beim Hausbesuch werden alle für die Versorgung wichtigen Themen besprochen. Dies dauert etwa eine Stunde. Es ist sinnvoll, dass Personen oder Dienste, welche die Versorgung übernehmen, anwesend sind. Selbstverständlich können auch vertraute Personen wie Angehörige und Betreuer*innen am Gespräch teilnehmen.
Manchmal ist eine Verständigung in Deutsch nicht oder nur schwer möglich. In diesen Fällen organisiert der Fachdienst Pflege Dolmetscher*innen. Bei Bedarf nehmen Gebärdensprachdolmetscher*innen am Hausbesuch teil.