Wohnungsanpassung – barrierefreies Wohnen zu Hause
Informationen zur Anpassung der Wohnung an die veränderten Anforderungen und Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen, die zu Hause wohnen bleiben möchten.
Veränderte Anforderungen und Bedürfnisse
Die Anpassung der Wohnung an veränderte Anforderungen und Bedürfnisse älterer Menschen, Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Voraussetzung, um möglichst lange selbständig zu Hause leben zu können.
Häufige Anpassungsmaßnahmen sind:
- Beseitigung von Stolperfallen
- Ausstattung mit geeignetem Mobiliar
- Versorgung mit technischen Hilfsmitteln wie zum Beispiel Haltegriffe, Badewannenlift
- Einbau von bodengleichen Duschen
- Türverbreiterungen
- Rampen und Lifte für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro zahlen, um die häusliche Pflege in der Wohnung zu ermöglichen, zu erleichtern oder um eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen.
Alten- und Service-Zentren
Eine Grundberatung zur Wohnungsanpassung für ältere Münchner*innen bieten die Alten- und Service-Zentren im Rahmen der Beratung zur häuslichen Versorgung.
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
Folgende Beratungsstellen stehen zur Verfügung:
- Club Behinderter und Ihrer Freunde (e.V. CBF),
Tel. 356 88 08 - Vereinigung Integrations-Förderung e.V. (ViF),
Tel. 309 04 86-0 - Offene Behindertenarbeit des Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising e.V.,
Tel. 673 27 22 - Fördergemeinschaft Cunit e.V., Begegnungsladen Siloah,
Tel. 351 83 62 - Verein zur Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher (BIB),
Tel. 316 50 08
Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen
Im Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen des Vereins Stadtteilarbeit werden notwendige Veränderungen in der häuslichen Umgebung aufgrund veränderter gesundheitlicher / körperlicher Voraussetzungen mit den Betroffenen und deren Angehörigen überlegt, geplant und umgesetzt.
Münchner Bürger*innen können für Wohnungsanpassungs-Maßnahmen eine Zuwendung beantragen, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Baudarlehen für behindertengerechte Wohnung
Wer eine Schwerbehinderung hat, kann ein Baudarlehen für den behindertengerechten Umbau der Eigentums- oder Mietwohnung beantragen. Geförderte Umbaumaßen können ein Treppenlift, ein Badezimmer- oder Küchenumbau sowie eine Rollstuhlrampe sein.
Weitere Informationen
Bei Pflegebedarf können Ambulant betreute Wohngemeinschaften eine Alternative zu vollstationärer Versorgung bieten. Ziel ist, unabhängig vom Alter und des Pflegegrades trotz Pflegebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes und individuelles Leben in einer gemeinsamen Wohnung zu ermöglichen.
Für schwule Senioren stellt sich bei beginnender Pflegebedürftigkeit - wie für alle Menschen - oft die Frage, in welcher Wohnform der letzte Lebensabschnitt gestaltet werden soll. Hier können Sie sich über das Wohnprojekt für schwule Senioren mit und ohne HIV informieren.