Versorgungs- und Wohnformen im Alter und bei Pflegebedarf
Alter, Ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, vollstationäre Pflege, betreute Wohngemeinschaften
Welche Wohn- und Versorgungsformen gibt es?
Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Möglichkeiten der Versorgung es von Wohnen im Alter bis hin zur vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) gibt und wo Sie bei Bedarf die Kosten dafür beantragen können.
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Altenheim
Wer noch nicht pflegebedürftig ist, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu Hause bleiben möchte, kann in eine Senioreneinrichtung (Wohnbereich im Altenheim oder eine Anlage des Betreuten Seniorenwohnens) umziehen. In einem Zimmer oder Kleinappartement mit eigenem Sanitärraum wird die Haushaltsführung (Reinigung, Essensversorgung) von der Einrichtung übernommen. Bei steigendem Pflegebedarf ist meist ein Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erforderlich.
Betreutes Wohnen
Das „Betreute Wohnen“ ist eine private Wohnform für ältere Menschen, die nicht in Anlagen des betreuten Seniorenwohnens erfolgt. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können. Die Miet- oder Kaufverträge verpflichten zur Abnahme allgemeiner Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel Notrufdienste, Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen oder Informationen und Beratungsleistungen (Grundleistungen) von bestimmten Anbieter*innen. Die Dienst- und Pflegeleistungen selbst müssen frei wählbar sein. Die Wohnungen entsprechen in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen. Bei Bedarf können entsprechende Wahl- oder Service-Leistungen (wie Pflege- oder Betreuungsleistungen) zusätzlich abgerufen werden. Dies wird in den Miet-, Pflege- und/oder Betreuungsverträgen jeweils geregelt.
Beratung zum Betreuten Wohnen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“.
Wer übernimmt Kosten bei Pflegebedürftigkeit?
Wer pflegebedürftig ist, die Kosten der Versorgung aber nicht oder nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren kann, wendet sich an den Bezirk Oberbayern.
Ambulante Pflege
Bei der ambulanten Pflege erfolgt die pflegerische Versorgung zunächst zu Hause. Sie wird meist durch Angehörige sicher gestellt. Über das Pflegegeld der Pflegekasse kann man grundsätzlich frei verfügen und es an die Personen, von denen man versorgt wird, als Anerkennung weitergeben.
Für Pflegepersonen bieten ambulante Pflegedienste, Hilfsorganisationen und Krankenhäuser Schulungen an. Themen sind unter anderem Lagerungen, Bewegen im Bett oder Transfer auf den Stuhl.
Ambulante Pflegedienste können die Pflege und auch die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Hier rechnet der ambulante Pflegedienst unmittelbar mit der Pflegekasse ab (Sachleistung).
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ambulante Pflegedienste die Angehörigen teilweise unterstützen (beispielsweise bei der Behandlungspflege oder dem Duschen und Baden). So ist es möglich, Pflegegeld mit Sachleistungen zu kombinieren (Kombileistung).
Wer seine Pflege individuell organisieren möchte, kann über das Arbeitgebermodell (auch Assistenzmodell genannt) selbst Personal einstellen. Dadurch lässt sich den eigenen Bedürfnissen entsprechend planen, welche Person zu welcher Zeit Unterstützung leisten soll. Wer Personen beschäftigt, wird Arbeitgeber*in mit allen Rechten und Pflichten. Pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen finden Informationen beispielsweise bei
- Vereinigung Integrationsförderung e.V.
- Verbund behinderter Arbeitgeber*innen Selbstbestimmt Leben e.V. (VbA)
Ergänzt werden kann die ambulante Versorgung um „Essen auf Rädern“, das verschiedene Anbieter*innen zur Verfügung stellen und einen Hausnotruf, den ambulante Pflegedienste und auch Hilfsorganisationen anbieten.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Eine weitere Form der pflegerischen Versorgung sind ambulant betreute Wohngemeinschaften, die eine Alternative zur vollstationären Versorgung bieten. Meist leben sechs bis acht pflegebedürftige Menschen zusammen. Hier ist ein selbst bestimmtes Leben mit anderen Menschen in privater Atmosphäre möglich.
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Die Tages- und Nachtpflege kann pflegende Angehörige stunden- oder tageweise entlasten, indem die pflegebedürftige Person zu Hause abgeholt und für einen vereinbarten Zeitraum dort versorgt wird.
Die Münchner Pflegebörse gibt Auskunft über Einrichtungen der Tages– und Nachtpflege.
Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen ist eine Möglichkeit, die Pflege rund um die Uhr sicher zu stellen, wenn eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten der Pflege im Heim.
Die Münchner Pflegebörse kann Sie bei der Suche nach einem Pflegeplatz unterstützen.
- Hier finden Sie vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) im Stadtgebiet München.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege ist dann möglich, wenn kurzzeitig eine Versorgung zu Hause, beispielsweise direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht möglich ist. Sie kann pflegende Angehörige entlasten, kann aber auch erforderlich sein, wenn pflegende Angehörige selbst ins Krankenhaus müssen.
Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen.
Über die Münchner Pflegebörse gibt es die Möglichkeit, einen geeigneten Pflegeplatz zu finden.
Weitere Angebote
In den letzten Jahren sind ausgehend von der Wohnungswirtschaft Projekte mit Quartiersbezug wie „Wohnen im Viertel“ entstanden. Die Angebote und Planungen werden vom Amt für Soziale Sicherung bei der konzeptionellen Entwicklung begleitet und beraten.
Beratung und Information
Auf der Internetseite Alter und Pflegebedarf können Sie sich informieren, welche Anlaufstellen Sie beraten und unterstützen können.