Pflege Angehöriger – und jetzt?
Der Umgang mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung. Informationen für pflegende Angehörige und Betroffene.
Informationen und Hinweise für pflegende Angehörige sowie Betroffene
Pflegebedürftigkeit und Krankheiten können das alltägliche Leben und Planungen für die Zukunft stark verändern. Oft müssen in kürzester Zeit Lösungen gefunden werden.
Der Umgang mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung. Wir möchten Ihnen mit folgenden Informationen helfen, sich besser zu Recht zu finden.
Wissenswertes
Er entsteht
- meist durch ein akutes Ereignis wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Sturz,
- oft langsam, beispielsweise durch eine fortschreitende Demenzerkrankung oder andere Krankheiten,
- infolge des Älterwerdens, wenn Körperfunktionen nachlassen (zum Beispiel sich bewegen, essen und trinken, in der zeitlichen und örtlichen Orientierung)
- bei Kindern und Jugendlichen zum Beispiel nach Komplikationen bei der Geburt, chronischen Erkrankungen, Unfällen
Bevor Pflegebedarf entsteht, ist oft Unterstützung im Haushalt notwendig (beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen).
Wichtige Entscheidungen sollten mit allen Beteiligten besprochen werden. So kann man klären, wie viel Hilfe jemand braucht und was die bestmögliche Lösung sein könnte. Die meisten Menschen wollen auch bei Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben und durch Angehörige versorgt werden. Dennoch ist zu überlegen, ob eine Aufteilung der Versorgung möglich und sinnvoll ist. Bei schlecht geeignetem Wohnumfeld oder sozialer Isolation kann ein Umzug in eine andere Versorgungsform (zum Beispiel eine vollstationäre Pflegeeinrichtung oder ambulant betreute Wohngemeinschaft) sinnvoll sein.
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit für Pflegende Angehörige
Im Krankenhaus ist das Gespräch mit den Ärzt*innen sowie dem Sozialdienst, der Pflegeüberleitung oder der*dem Case Manager*in sehr wichtig. Ziel des Case Managements ist unter anderem, stationäre und ambulante Behandlungen zu vernetzen (beispielsweise Einstufung Pflegegrad, Beschaffung von Hilfsmitteln wie Rollstuhl und Pflegebett, Beantragung eines Reha-Aufenthalts, einer Anschlussheilbehandlung oder auch einer Kurzzeitpflege).
Wenn eine Entlassung aus dem Krankenhaus nicht möglich ist, weil erforderliche Leistungen (zum Beispiel häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können, kommt eventuell Übergangspflege in Betracht. Dies bedeutet, dass Sie bis zu zehn Tage länger im gleichen Krankenhaus bleiben können und dort versorgt werden. Die Kosten für Übergangspflege werden für längstens zehn Tage von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Bitte fragen Sie bei Bedarf nach, ob Übergangspflege in dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, möglich ist.
- Wichtiges zur Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
- Informationen des Gesundheitsreferates zur Entlassung aus dem Krankenhaus
Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit ausschlaggebend. Im Rahmen einer Begutachtung werden verschiedene Bereiche berücksichtigt:
Mobilität, kommunizieren, wahrnehmen und denken, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Ist die Pflegebedürftigkeit kürzer als sechs Monate (zum Beispiel nach einer Operation), kann ein Anspruch auf Häusliche Krankenpflege bestehen.
Wichtige Informationen hierzu finden Sie im Online-Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit.
Es gibt fünf Pflegegrade. Eine Besonderheit ist der Pflegegrad 1. Hier gibt es nur den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro.
Er dient der Entlastung pflegender Angehöriger und ist unter anderem zu verwenden für
- Kosten von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
Viele Informationen finden Sie auch in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Tritt der Pflegefall ein, muss ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der (Pflege)Kasse, bei der Betroffene auch krankenversichert sind, gestellt werden. Dies muss nicht in Schriftform sein, sondern kann auch telefonisch erfolgen.
Die Pflegekasse lässt ein Gutachten erstellen, damit Grad und Dauer der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden können. Dazu vereinbaren der Medizinische Dienst oder bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF einen Termin mit Ihnen.
Beim Begutachtungstermin ist es sinnvoll, wenn Familienangehörige oder Pflegepersonen anwesend sind. Hilfreich ist ein Pflegetagebuch. Darin können Sie genau dokumentieren, welcher Pflegebedarf besteht und somit die*den Gutachter*in unterstützen.
Die*der Gutachter*in kann auch zu geeigneten Pflegehilfsmitteln beraten und Vorschläge zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung machen.
Die Pflegekasse erteilt nach der Begutachtung einen Bescheid über das Ergebnis der Untersuchung. Sie ist verpflichtet, spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung schriftlich mitzuteilen, ob und in welchen Pflegegrad jemand eingestuft wurde.
- Mehr zu den Begutachtungsfristen in der Pflegeversicherung
Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, schriftlich Widerspruch einlegen.
Wenn Sie denken, dass ein Pflegegrad nicht mehr ausreicht, sollten Sie dies mit Ihrer*Ihrem Hausärztin*Hausarzt oder dem ambulanten Pflegedienst besprechen und einen Antrag auf Höherstufung stellen.
Eine Demenzerkrankung entwickelt sich langsam. Es ist nicht einfach, die ersten Anzeichen von „altersgemäßen Gedächtnislücken“ oder einer Depression zu unterscheiden. Die Symptome einer Demenz hängen von der Art der Erkrankung ab. Nur ein Arztbesuch bringt Sicherheit, ob und falls ja, um welche Form der Demenz es sich handelt.
- Mehr zu Demenz
Allgemein
Zunächst sollten Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden. Jede Pflegekasse hat einen gesetzlichen Beratungsauftrag. Aber es gibt noch ein Netz von Stellen und Organisationen, an das sich Angehörige von Pflegebedürftigen wenden können.
Erwachsene
Die Bezirkssozialarbeit 60 plus (BSA 60 plus) bietet Beratung und Unterstützung für Senior*innen über 60 Jahren in allen Fragen der Lebenslage Alter an.
Die Alten- und Service-Zentren vermitteln und organisieren Hilfeleistungen in jedem Stadtteil. Sie bieten neben Vorträgen und Kursen Beratung für ältere Menschen und Angehörige sowie Gruppenangebote (beispielsweise für Menschen mit Demenz) an.
Die Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige und die Fachstellen für pflegende Angehörige im Netzwerk Pflege informieren und beraten umfassend über die Angebote der ambulanten, teil- und vollstationären Altenhilfe und -pflege in München. Dazu gehört bei Bedarf die Weitervermittlung in individuelle Versorgungs- und Wohnformen und die Vermittlung geschulter Demenzhelfer*innen.
Die Münchner Pflegebörse informiert über freie stationäre Kurzzeit- und Dauerpflegeplätze.
Kinder und Jugendliche
Für Angehörige von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen gibt es verschiedene Beratungsstellen.
Der Verein „Frühchen München e.V.“ gibt Eltern von Kindern mit Behinderungen unter anderem Tipps für den Alltag sowie Informationen zu verschiedenen Stellen und Organisationen, die Beratung und Unterstützung bieten.
Die Stiftung Ambulantes Kinderhospiz München-AKM betreut Familien mit unheilbar kranken und lebensbedrohlich schwersterkrankten Ungeborenen, Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in München und ganz Bayern.
Das Sorgentelefon Oskar berät und informiert zu allen Fragen, die mit lebensverkürzend erkrankten Kindern zu tun haben. Es ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Betroffenen in ganz Deutschland.
Beim Kinder Pflege Netzwerk dreht sich alles um Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer chronischen, schweren oder seltenen Erkrankung oder einer Behinderung besonders pflege- oder hilfebedürftig sind.
Weitere Informationen
Pflegebedürftige Menschen können mittlerweile in vielfältigen Versorgungsformen betreut werden. Abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen, aber auch dem erforderlichen Pflegeaufwand, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
- Mehr zu den Versorgungsformen in der Pflege
Oft reichen die Leistungen der Pflegekasse und eigene Mittel (beispielsweise Rente, Gehalt, Vermögen) nicht aus, um die nötige Versorgung sicher zu stellen. Im Rahmen der Sozialhilfe können ungedeckte Restkosten (wenn beispielsweise die Rechnung des ambulanten Pflegedienstes höher ist, als das Geld von der Pflegekasse) beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.
Der Bezirk Oberbayern ist für alle Personen zuständig, die Hilfe zur Pflege (oder Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen) benötigen und diese nicht selbst finanzieren können. Dies gilt für die Versorgung zu Hause (ambulant) wie auch in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Tagespflege).
Über die Servicestelle des Bezirks Oberbayern oder bei verschiedenen Beratungsstellen können Sie sich informieren.
Wer außerhalb Bayerns wohnt, wendet sich an die zuständige Bezirkssozialverwaltung.
Wer Schwierigkeiten hat, seinen Haushalt selbstständig zu erledigen und/oder geringfügige Unterstützungsleistungen (zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen, Haare waschen) benötigt, kann Hilfen im Haushalt im Sozialbürgerhaus der Landeshauptstadt München beantragen.
Unterstützung ist möglich für Personen, die keinen Pflegegrad 2 oder höher haben.
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann bei Bedarf eine Verordnung von Hilfsmitteln (wie Rollstuhl, Pflegebett, Erhöhung des Toilettensitzes) ausstellen. Informationen zur Hilfsmittelversorgung finden Sie bei Rehadat sowie beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Was tun, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt? Diese Frage sollte nicht erst im Notfall, sondern rechtzeitig geklärt sein. Wenn Pflegende zum Beispiel einen Unfall haben und ins Krankenhaus müssen, könnten Angehörige zu Hause unversorgt bleiben. Mit dem privaten Umfeld oder Einrichtungen (wie Nachbarschaftshilfe) sollte geklärt werden, wer die Pflege übernimmt oder unterstützen kann, wenn die Pflegeperson ausfällt.
Um wichtige Informationen zu erfassen, wurde eine Notfallkarte entwickelt. Auf der Karte tragen Sie den Namen der pflegebedürftigen Person ein und wo eine Notfallcheckliste zu finden ist. Hier sind Eintragungen wie zur Erkrankung, behandelnden Ärzt*innen und so weiter möglich.
Beides sowie weitere Informationen zum Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige finden Sie auf der Internetseite www.beim-pflegen-gesund-bleiben.de.
Darüber hinaus gibt es eine Notfallmappe des Münchner Seniorenbeirats, in die Sie wichtige Daten zu vielen Lebensbereichen schreiben können.
Gut zu wissen: Wenn Pflegende Angehörige innerhalb von 10 Tagen Pflege organisieren müssen und deshalb im Beruf ausfallen, besteht Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Es kann sein, dass eine pflegebedürftige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) regeln kann. Bereits im Vorfeld können Regelungen getroffen werden, die den Angehörigen und Bezugspersonen Entscheidungen im Sinne der Betroffenen erleichtern.
Informationen zu
Fragen zur pflegerischen Versorgung und Unzufriedenheit gibt es in allen Versorgungsformen. Es ist wichtig, Probleme mit allen Beteiligten frühzeitig anzusprechen. Wenn sich die Probleme nicht lösen lassen oder keine Verbesserung eintritt, können Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden.
Die Städtische Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege kann Sie bei Unstimmigkeiten mit ambulanten Pflegediensten, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen oder vollstationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung steht auch direkt als Ansprechpartner zur Verfügung oder sagt Ihnen, an wen Sie sich mit Ihren Problemen wenden können.
Viele Unternehmen und Organisationen unterstützen ihre Mitarbeitenden dabei, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer*Ihrem Arbeitgeber*in, welche Möglichkeiten es gibt. Schauen Sie auch in den für Sie geltenden Tarifvertrag. Hier können Leistungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie geregelt sein, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.
Zu den nachstehenden Ansprüchen gibt es Informationen durch das Bundesministerium für Gesundheit:
Die Beschäftigung mit den Themen Sterben und Tod ist besonders bei Pflegebedürftigkeit früher oder später unausweichlich. In München gibt es viele Institutionen und Einrichtungen, die Betroffene und ihre Angehörigen, Bezugspersonen oder Freunde unterstützen können. Dazu gehören zum Beispiel Hospiz- und Palliativeinrichtungen oder Helfervereine.
Das Gesundheitsreferat hat entsprechende Informationen, die Sie nachlesen können.