Weitere Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl

Nützliches Wissen zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie in München wahlberechtigt sind, weil Sie kurz vor der Wahl umgezogen oder eingebürgert worden sind, finden Sie alle notwendigen Informationen auf der Seite „Wählen nach Umzug oder Einbürgerung“.

Wichtig für die Bezirkswahl

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Oberbayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in München am Stichtag (27. August 2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. 

Fragen zur Wahlbenachrichtigung

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet mit dem „Wahlraumfinder“.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 6. Oktober, 8 bis 15 Uhr
Samstag, 7. Oktober, 8 bis 12 Uhr
Wahlsonntag, 8. Oktober, ab 7 Uhr

Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind oder eingebürgert wurden, oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, finden Sie hier weitere Informationen.

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen wie barrierefrei Ihr Wahlraum ist. Wenn dieser für Sie nicht geeignet ist oder Sie aus anderen Gründen den Wahlraum wechseln möchten, können Sie das machen.

Achtung: Sie können den Wahlraum nur innerhalb Ihres Stimmkreises wechseln.

So können Sie wählen

Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.

Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig!

Wahlergebnisse vergangener Wahlen

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 6. Oktober, 8 bis 15 Uhr
Samstag, 7. Oktober, 8 bis 12 Uhr
Wahlsonntag, 8. Oktober, ab 7 Uhr

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