Kommunalwahlen
Hier finden Sie alle Informationen zu den Kommunalwahlen und Wahlergebnisse.
Wählen bei den Kommunalwahlen in München
Bei den Kommunalwahlen in München geht es um die Wahlen von Stadtrat, Oberbürgermeister*in und der Bezirksausschüsse in den Stadtbezirken.
Hier finden Sie Informationen vom Wahlamt, was beim Ausfüllen der Stimmzettel zu beachten ist.
Stimmzettel
Es gibt drei Stimmzettel
- einen gelben Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters (OB-Wahl)
- einen grünen Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats
- einen weißen Stimmzettel für die Wahl des Bezirksausschusses.
Den Stimmzettel für die Bezirksausschusswahl erhalten Sie nur, wenn Sie zwei Monate oder länger im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen mit den Namen und Berufen aller kandidierenden Personen in nummerierter Reihenfolge (Listenplatz) aufgeführt.
Stimmenzahl
- Für die OB-Wahl haben Sie genau eine Stimme und dürfen auch nur eine Person ankreuzen.
- Für den Stadtrat haben Sie 80 Stimmen.
- Für den Bezirksausschuss haben Sie zwischen 15 und 45 Stimmen - je nach Größe des Stadtbezirks.
Wie viele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.
So können Sie wählen
Für den Stadtrat und den Bezirksausschuss können Sie Ihre Stimmen frei über den Stimmzettel verteilen und Personen bei verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren.
Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern auch zwei, jedoch höchstens drei Stimmen geben. Dazu können Sie den Namen mehrfach ankreuzen oder Sie schreiben die Zahl der Stimmen (1, 2 oder 3) in das Kästchen neben den Namen. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.
Sie dürfen einer Person nicht mehr als drei Stimmen geben.
Wenn Sie Ihre Stimmen nicht frei verteilen wollen, können Sie auch einfach einen kompletten Wahlvorschlag ohne Änderungen annehmen. Dazu machen Sie ein sogenanntes Listenkreuz ganz oben in den Kreis neben den Namen der Partei oder Wählergruppe. Die Stimmen werden dann in der nummerierten Reihenfolge an die Personen auf der angekreuzten Liste verteilt, bis die Gesamtstimmenzahl aufgebraucht ist. Personen, die dort dreimal aufgeführt sind, erhalten drei Stimmen. Personen, die dort zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei Stimmen.
Auch wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie den Wahlvorschlag noch nach Ihrem Geschmack verändern. Sie können zum Beispiel einen oder mehrere Namen streichen. Diese Personen erhalten dann keine Stimme. Außerdem können Sie Personen auf der angekreuzten Liste besonders unterstützen, indem Sie ihnen zwei oder drei Stimmen geben.
Auch eine Mischform ist möglich: Sie können eine Liste wählen (mit und ohne Änderungen) und zusätzlich noch Stimmen frei verteilen, indem Sie einzelnen Personen von anderen Parteien und Wählergruppen bis zu drei Stimmen geben. Bei der Auszählung werden immer zuerst die frei verteilten Stimmen an die Einzelpersonen zusammengezählt. Die restlichen Stimmen bekommt dann die Partei oder Wählergruppe mit dem Listenkreuz. Dort werden sie an die Personen in der nummerierten Reihenfolge verteilt, bis alle Reststimmen aufgebraucht sind.
Achten Sie bitte genau darauf, dass Sie die erlaubte Stimmenzahl nicht überschreiten. Zu viele Stimmen machen den Stimmzettel ungültig!