Bundestagswahlen
Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zu Wahlergebnissen früherer Wahlen.
Wahlkreise in München
Das Stadtgebiet von München ist zur Bundestagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt. Der Zuschnitt ist seit der Bundestagswahl 2021 gleich geblieben - nur die Nummerierung der Wahlkreise hat sich verändert.
Dazu Informationen der Bundeswahlleiterin - siehe Anlage 2.
216 München - Nord
217 München - Ost
218 München - Süd
219 München - West/ Mitte
Im Straßenverzeichnis finden Sie die Zuordnung aller Münchner Straßen zum jeweiligen Wahlkreis.
Wer darf wählen?
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und waren Sie in München am Stichtag 12. Januar mit Hauptwohnsitz gemeldet, wurden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber sonst gewöhnlich im Münchner Stadtgebiet aufhalten, finden Sie unter www.muenchen.de/wahlen-wohnungslose weitere Informationen oder wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis 2. Februar einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen – siehe unter „Deutsche im Ausland“.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 2. Februar zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
- über die Adresse des Wahlraums,
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
- und wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.
Was Sie wissen sollten
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, finden Sie hier weitere Informationen.
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen. Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet mit dem Wahlraumfinder. Eine aktuelle Version ist etwa vier Wochen vor der Wahl online.
Oder Sie fragen beim Wahlamt nach unter 089/ 233-96233.
Das Gesetz (§ 56 Bundeswahlordnung) verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):
- Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
- Wenn Sie Briefwahl beantragt und Ihren Wahlschein dabeihaben.
- Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.
Sie können den Wahlraum wechseln. Dazu müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt. Alle Wahlräume in München finden Sie im Wahlraumfinder.
Deutsche im Ausland
Eine Antragstellung war bis 2. Februar möglich
Beschwerden über das Antragsverfahren für Auslandsdeutsche leiten Sie bitte an die Bundeswahlleitung unter post@bundeswahlleiter.de .
Allgemeine Infos für Deutsche im Ausland
- Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.
- Lebt man als Deutsche*r im Ausland, steht man nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde.
- Man muss zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen - in der Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
- Die Bundeswahlleitung informiert Sie als Auslandsdeutsche*r
im Internet. -
Bis 2. Februar konnte ein Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt werden. Die Frist ist wahlrechtlich bundesweit festgelegt. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
-
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar verschickt werden. Früher stehen keine Stimmzettel zur Verfügung.
Wie wird gewählt?
Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet - nun aktuell geltendes Wahlrecht.
Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
- Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.
Zweitstimme
- Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
- Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.
Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr