Bundestagswahlen

Informationen zur Bundestagswahl am 28. September 2025 und Wahlergebnisse früherer Wahlen.

Aktuelle Informationen

Kandidaturen vorbereiten

Im Portal der Bundeswahlleitung finden Sie Unterlagen und Formulare. Diese benötigen Sie für die Einreichung von Kandidaturen. Bevor Sie das Portal nutzen können, brauchen Sie einen Zugangscode.
Schicken Sie eine E-Mail an wahlvorschlag.kvr@muenchen.de. Sie bekommen umgehend einen Zugangscode.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an wahlvorschlag.kvr@muenchen.de

Wahlkreise in München

Hier finden Sie eine Karte mit den vier Münchner Wahlkreisen

Das Stadtgebiet von München ist zur Bundestagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt. Der Zuschnitt ist seit der Bundestagswahl 2021 gleich geblieben - nur die Nummerierung der Wahlkreise hat sich verändert.

Dazu Informationen der Bundeswahlleiterin - siehe Anlage 2.

216 München - Nord

217 München - Ost

218 München - Süd

219 München - West/ Mitte

Im Straßenverzeichnis  finden Sie die Zuordnung aller Münchner Straßen zum jeweiligen Wahlkreis.

Wer darf wählen?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie in München am Stichtag 17. August 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis von München eingetragen.

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, sich aber sich gewöhnlich im Münchner Stadtgebiet aufhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie aber bis zum 7. September 2025 einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen – siehe unter „Deutsche im Ausland“.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Ende August 2025 verschickt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
  • und wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.

Was Sie wissen sollten

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 7. September 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, finden Sie hier weitere Informationen.

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen. Den richtigen Wahlraum finden Sie im Internet mit dem Wahlraumfinder. Eine aktuelle Version ist etwa vier Wochen vor der Wahl online.

Oder Sie fragen beim Wahlamt nach unter 089/ 233-96233.

Das Gesetz (§ 56 Bundeswahlordnung) verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Allerdings braucht der Wahlvorstand in folgenden Fällen einen Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein):

  • Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung vergessen haben.
  • Wenn Sie Briefwahl beantragt und Ihren Wahlschein dabeihaben.
  • Wenn der Wahlvorstand Zweifel an Ihrer Identität hat.

Sie können den Wahlraum wechseln. Dazu müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Wahlkreis liegt. Alle Wahlräume in München finden Sie im Wahlraumfinder.

Deutsche im Ausland

  • Wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche*r.
  • Wählen können Sie nur, wenn Sie in einem Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen sind.
  • Lebt man als Deutsche*r im Ausland, steht man nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde. Man muss zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
  • Sie können an der Bundestagswahl in der Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, teilnehmen. Bei dieser Gemeinde müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlamt eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

  • Achtung: Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!

Als Auslandsdeutsche*r können Sie an Bundeswahlen in München teilnehmen

  • wenn Sie ab dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in München gelebt haben und wenn das nicht länger als 25 Jahre her ist.  
    Bitte schicken Sie uns in diesem Fall das vollständig ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de. Hinweise zum Ausfüllen gibt es auf dem Merkblatt zum Antrag.

  • wenn die oben genannten Anforderungen zwar nicht auf Sie zutreffen, Sie aber trotzdem eine Vertrautheit zu den politischen Verhältnissen in Deutschland haben und von ihnen betroffen sind.
    In diesem Fall müssen Sie diesen Antrag  ausfüllen und auf einem extra Blatt Papier darlegen, was die Gründe für diese Vertrautheit sind. Hinweise dazu gibt es auf dem Merkblatt zum Antrag.
    Bitte schicken Sie uns in diesem Fall das vollständig ausgefüllte Antragsformular, sowie die Begründung, warum Sie noch eine politische Vertrautheit zu Deutschland haben, ausschließlich per Post an folgende Adresse:

    Landeshauptstadt München
    Kreisverwaltungsreferat – Wahlamt
    Ruppertstr. 19
    80466 München

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter unter briefwahl.kvr@muenchen.de.

Der Antrag ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig und ist gleichzeitig ein Antrag auf Briefwahlunterlagen. Ist der Antrag vollständig und richtig, bekommen Sie die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens drei Wochen vor der Wahl verschickt werden können. Früher stehen uns keine Stimmzettel zur Verfügung.

Tipp bei langen Versandzeiten zu Ihrem Aufenthaltsort:
Informieren Sie sich bei Ihrer Botschaft, ob die Nutzung des amtlichen Kurierwegs möglich ist, und geben Sie die Botschaft als abweichende Versandadresse auf Ihrem Antragsformular an. Diese Art des Versands ist sicher und meist deutlich schneller als über den herkömmlichen Weg.

Briefwahl beantragen

Wie wird gewählt?

Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet - nun aktuell geltendes Wahlrecht.

Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Erststimme

  • Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.

Zweitstimme

  • Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
  • Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.

Frühere Wahlergebnisse und Analysen

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Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr

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