Migrationsbeiratswahl
Hier finden Sie alle Informationen zu den Migrationsbeiratswahlen und Wahlergebnisse.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Endgültiges Wahlergebnis
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle ausländischen Staatsangehörigen, die am Wahltag folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich hier leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen automatisch im Wählerverzeichnis und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem
- einen ausländischen Pass haben
- oder den deutschen Pass noch nicht länger als 12 Jahre haben
Achtung: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Um bei der Migrationsbeiratswahl wählen zu können, muss beim Wahlamt die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt werden.
Sie haben Fragen?
Schicken Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de oder rufen Sie an 089/233-96233
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr