Häusliche Gewalt
Die Zentrale Beschwerdestelle (ZAGG) unterstützt städtische Beschäftigte, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Was ist häusliche Gewalt?

Unter häuslicher Gewalt ist jede Art körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zwischen Personen, die innerhalb einer bestehenden oder im Zusammenhang mit einer früheren häuslichen Gemeinschaft oder Beziehung verübt, versucht oder angedroht wird, zu verstehen. Sie ist gekennzeichnet durch das Ausüben von Macht und Kontrolle über einen anderen Menschen.
Häusliche Gewalt ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder kulturellem Hintergrund.
Selbstverpflichtungserklärung gegen häusliche Gewalt
Die Landeshauptstadt München positioniert sich klar gegen häusliche Gewalt und vereinbarte mit dem Gesamtpersonalrat eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung gegen häusliche Gewalt. Mit Beschluss des Stadtrats vom 12.12.2012 wurde eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung gegen häusliche Gewalt (PDF) der Landeshauptstadt München und des Gesamtpersonalrats verfasst und am 15. März 2015 öffentlich unterzeichnet. Sie gilt für sämtliche von häuslicher Gewalt betroffene städtische Beschäftigte und soll innerbetriebliche Beratung und Unterstützung für Betroffene gewährleisten.
Mit der Zentralen Beschwerdestelle nach dem AGG, für sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Mobbing (ZAGG) gibt es nun für Beschäftigte der Landeshauptstadt München eine Stelle, die freiwillige, vertrauliche juristische und psychologische Beratung durch erfahrene Fachkräfte bietet. Der Besuch der ZAGG gilt als Arbeitszeit. Selbstverständlich steht die Beschwerdestelle auch Führungskräften, Personalrät*innen oder Personalverantwortlichen der Landeshauptstadt München zur Verfügung, wenn es um die Sorge oder auch eine konkrete Unterstützung von Mitarbeitenden geht.
Kontakt
Zentrale Beschwerdestelle nach dem AGG, für sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Mobbing (ZAGG)
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
agg@muenchen.de