Beruf und Familie

Die Stadt München fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem für eine gute Work-Life-Balance.

Beruf und Familie - (k)ein Balanceakt

familienpflege

Beruf und Familie gut miteinander zu vereinbaren ist seit langem ein wichtiges Thema in unserer Gesellschaft; das Ziel, ein zufriedenstellendes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben zu schaffen ist heute präsenter denn je!

Damit unsere Mitarbeiter*innen nicht vor der Frage „Karriere oder Familie?“ stehen, ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und -strategie und fest im Leitbild der Gleichstellungsarbeit verankert. Die Landeshauptstadt München unterstützt ihre Beschäftigten hier bereits seit vielen Jahren, evaluiert die bestehenden Maßnahmen und baut ihr Angebot stets aus, um die Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter*innen zu fördern.

Im Rahmen unserer familienfreundlichen Personalpolitik engagieren wir uns in folgenden Themenbereichen:

  • Förderung von Elternzeit durch Beratung und Hilfe beim Wiedereinstieg
  • Teilzeit und individuelle Teilzeitmodelle
  • flexible Arbeitszeiten
  • Pflege von Angehörigen
  • betriebliche Kinderbetreuung
  • Unterstützung von Vätern bei der Wahrnehmung familiärer Aufgaben

Wir bieten großzügige flexible Regelungen, umfangreiche Betreuungsangebote für Kinder sowie verschiedenste Gesprächs- und Informationsmöglichkeiten damit familiäre Pflichten und Anforderungen der Dienststellen kombiniert werden können. Bereits vor einer familiären Beurlaubung oder Elternzeit gehen wir in den gemeinsamen Austausch, um den beruflichen Wiedereinstieg zu planen und auch während der Beurlaubung Kontakt halten zu können. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass die berufliche Entwicklung unserer Beschäftigten keine Nachteile durch eine Beurlaubungsphase oder Teilzeitarbeit erfährt.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Stadt bietet ihren Mitarbeiter*innen verschiedene Arbeitszeitmodelle und Urlaubsregelungen.

Arbeitszeit

  • Für vollbeschäftigte bayerische Beamt*innen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
  • Für vollbeschäftigte Tarifbeschäftigte gilt eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden.
  • Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.

 
Flexible Arbeitszeit

  • ist bei der Stadt das gängige Arbeitszeitmodell, sofern die Aufgabenstellung keine festen Arbeitszeiten erfordert.
  • bietet den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, den Beginn sowie das Ende der täglichen Arbeitszeit außerhalb der festgelegten Kernzeit zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr (freitags 12.30 Uhr) weitgehend frei zu wählen. Wochenenden und Feiertage sind grundsätzlich dienstfrei, sofern die Aufgabenstellung keine Anwesenheit erfordert. Für Teilzeitkräfte können abweichende Teilzeitmodelle festgelegt werden.
  • bietet den vollzeit- und teilzeitbeschäftigten städtischen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Zeitguthaben im Umfang von 40 Stunden anzusparen. Unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange kann das Zeitguthaben stundenweise oder durch die Inanspruchnahme zusätzlicher freier Tage eingebracht werden.
  • ist Ausdruck einer Verwaltungskultur, die die Persönlichkeit aller Mitarbeiter*innen respektiert sowie Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein fördert. 

Urlaub

  • Der Jahresurlaub der städtischen Mitarbeiter*innen beträgt pro Kalenderjahr und ausgehend von 5 Arbeitstagen in der Woche 30 Arbeitstage.
  • Schwerbehinderte Mitarbeiter*innen im Sinne des SGB IX haben in der 5-Tagewoche einen Anspruch auf 5 Zusatzurlaubstage pro Kalenderjahr.
  • Für besonders belastende Arbeiten wie Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit können die Mitarbeiter*innen pro Kalenderjahr Zusatzurlaub im Umfang von bis zu 6 Tagen erwerben.

Teilzeitarbeit

Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiges Argument bei der Gewinnung und langfristigen Bindung von Fachkräften. Bei der Landeshauptstadt München muss sich niemand zwischen Kind und Karriere entscheiden. Wir sorgen dafür, dass beides machbar ist, für Mütter und Väter.

Dazu Dr. Alexander Dietrich, Personal- und Organisationsreferent: „Mit unserem Teilzeitkonzept, in dem wir eine Vielzahl von Teilzeitmodellen möglich machen, unterstützen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, dass sie ihr berufliches und privates Engagement gut miteinander vereinbaren können.“

Aktuell arbeiten 33 Prozent der städtischen Beschäftigten in Teilzeit und dies vorwiegend aus familiären Gründen. Dabei ist uns wichtig, das gerade die familiär begründete Teilzeit nicht auf Dauer angelegt ist, sondern als eine temporäre Arbeitsform in einer bestimmten Lebensphase.

Teilzeit darf jedoch die weitere berufliche Entwicklung nicht behindern. Deshalb achten wir ganz besonders darauf, dass die Leistungen von Teilzeitkräften fair bewertet und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Angebote

  • Teilzeitberatung
  • Informationen für Führungskräfte und Beschäftigte
  • Aktionspläne zur Förderung von Teilzeit  in den Referaten
  • Vorgaben zur wirtschaftlichen Gestaltung

Möglichkeiten

  • Teilzeit als Phase im Lebenslauf
  • Vielzahl von Teilzeitmodellen
  • Führung in Teilzeit
  • Teilzeit und Telearbeit speziell als Unterstützung zum Wiedereinstieg

Wiedereinstieg

Wie lange die Elternzeit oder Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes dauern soll, ist eine persönliche und individuelle Entscheidung der Beschäftigten. Es gibt hier unterschiedliche Aspekte, die eine Rolle spielen können. Die Landeshauptstadt München hilft im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Vorgaben gerne dabei eine gute Lösung für beide Seiten zu finden.

Sie fördert die Berufsrückkehr im Falle von Elternzeit und Beurlaubung zur Betreuung eines Kindes innerhalb von drei Jahren möglichst im gleichen oder einem ähnlichen Bereich. Neben einem vielfältigen Informationsangebot ist es ebenso wichtig, den Kontakt auch während einer Beurlaubungsphase zu halten. Zusätzlich sollen auch Führungskräfte und Personalverantwortliche Mütter und Väter bei der optimalen Planung einer frühen Rückkehr unterstützen, denn ein gelungener Wiedereinstieg erfordert ein „Hand in Hand“ von Arbeitgeberin und Beschäftigten. Deshalb bieten wir folgende Maßnahmen:

  • Im städtischen Intranet können die Beschäftigten auf umfangreiche Informationen und unsere Broschüren zu relevanten Themen, Kontakte sowie weiterführende Links zugreifen.
  • Die Informationsveranstaltung „Beruf und Familie – eine Informationsveranstaltung für werdende Eltern“ kann vor einer Elternzeit besucht werden. Neben betrieblichen Angeboten, der Vielzahl von Arbeitszeitmodellen sowie der Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird auch das Thema Elterngeld besprochen. Während eines Infomarktes können sich die Beschäftigten gezielt informieren und mit verschiedensten Ansprechstellen in Kontakt kommen.
  • Rückkehrgespräche: Der Gesprächsleitfaden „Kontakt schafft Perspektive" informiert bereits vor der Elternzeit über Wiedereinstiegsmöglichkeiten und Wege den Kontakt zu halten. Der Leitfaden hilft Dienststellen und Beschäftigten familiäre Beurlaubungen aktiv zu planen. Sie können den vollständigen Leitfaden unter familie-und-beruf-konzepte@muenchen.de anfordern.
  • Über unseren Beurlaubten-Newsletter weisen wir unsere Beurlaubten gezielt auf relevante Themen, Ansprechstellen und Möglichkeiten zur Fortbildung und zum Wiedereinstieg hin. Für den Beurlaubten-Newsletter können sich Beurlaubte vor Antritt der Beurlaubung aus dem städtischen Netz heraus über eine Anmeldeplattform anmelden oder eine E-Mail an familie-und-beruf-konzepte@muenchen.de schicken mit der Bitte, die private E-Mail-Adresse für den Versand des Newsletters zu hinterlegen

Eine rasche Rückkehr lohnt sich

  • aus Sicht der Beschäftigten
    • Bessere berufliche Entwicklungsperspektiven
    • Eigenständige soziale Absicherung jetzt und im Alter
  • aus betrieblicher Sicht
    • Wirtschaftlicher als Neueinstieg
    • Investitionen in Aus- und Fortbildung bleiben erhalten
Junge Frau mit älterer Frau im Rollstuhl

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