Bürgerservice-Suche

30 Ergebnisse für "Sorge"

Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht

Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.

Beurkundung einer Sorgeerklärung

Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.

Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Namensänderungen für Kinder

In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.

Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen

Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.

Beistandschaft führen

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen

Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Unterhaltsvorschuss

Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.