Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.
Beschreibung
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei:
- Partner-, Ehe- und Familienfragen bzw. -konflikten
- Trennung, Ehescheidung und Sorgerechtsregelung
- Sorge- und Umgangsfragen für Kinder und Jugendliche
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Vermittlung von Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, wie Ehe-, Erziehungs- und Familienberatung sowie Hilfen zur Erziehung
- Einleitung von Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei Gewalt, Gefährdung, Vernachlässigung
Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Wohnort des Kindes.
Rechtliche Grundlagen
§§ 16.17,18 und 50 SGB VIII, § 162 FamFG, §§ 1687, 1684 ff. BGB