Bürgerservice-Suche
21 Ergebnisse für "Sorgerecht"
Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht
Die Bezirkssozialarbeit informiert, berät und unterstützt bei Trennung, Ehescheidung und Umgangsregelungen für Kinder und Jugendliche.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Namensänderungen für Kinder
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen
Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.
Unterhaltsvorschuss
Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Vaterschaftsbefragung zur Unterhaltszahlung
Wenn Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen wollen, muss der Vater rechtsverbindlich durch eine Urkunde oder ein Urteil festgestellt werden.
Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen
Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.
Vaterschaftsanfechtungen
Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.
Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten
Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben
Bezirkssozialarbeit (BSA)
Sie erhalten von uns Beratung und Unterstützung in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lebenssituationen. Wir vermitteln Hilfe und Ansprechpartner.
Sozialdienst für Gehörlose
Wir beraten gehörlose und hörbehinderte Münchener Bürger*innen und deren Angehörige, die Gebärdensprache nutzen.
Beratung zu Schwangerschaft und Geburt
Bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes beraten wir Sie rund um Schwangerschaft und Geburt, zu pränataler Diagnostik und bei einer möglichen Behinderung des Kindes.