Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnen muss mindestens einen Monat vor Ausführung mit dem unter „Dokumente und Links“ zu findenden Formular „Bohranzeige Brunnen“ des Wasserwirtschaftsamtes München angezeigt werden.

Für die Entnahme von Grundwasser ist zusätzlich zu der Anzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss rechtzeitig vor geplantem Beginn beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Siehe Merkblatt „Antragsunterlagen für Grundwasserentnahmen zu Brauchwasserzwecken“ des Wasserwirtschaftsamts München (zu finden unter „Dokumente und Links“)

Die Unterlagen werden zwingend digital und zusätzlich in Papier in dreifacher Ausfertigung benötigt.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Zur Dauer des Verfahrens können keine allgemeinen Angaben gemacht werden. Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer bei anderen im Verfahren zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

abhängig von der Entnahmemenge, zusätzlich kann jährlich ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) fällig werden

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 10, 15, 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 15 und 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage betreiben und dabei Grundwasser über Brunnen entnehmen oder versickern, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Wasserrechtlich genehmigungspflichtige Bohrungen

Bohrungen durch Grundwasser schützende Schichten, mehrere Grundwasserstockwerke oder in unter Druck stehendes Wasser, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.