Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Beschreibung

Ist ein Baum so geschädigt, dass seine Erhaltung nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, wird ein baumschutzrechtliches Verfahren durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

Fällantrag mit Lageskizze und aussagekräftigen Bildern

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz

Kontakt

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

Blumenstraße 28b
80331 München

Fax: +49 89 233-25869

Adresse

Blumenstraße 28b
80331 München

Wir haben für den Publikumsverkehr geschlossen, die Servicetelefone sind besetzt.

Beratungszentrum:
Montag bis Freitag (außer Mittwoch)
9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 bis 16 Uhr

Telefonische Beratung:
Montag bis Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die Versickerung von Regenwasser in den Boden in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, um mit Grundwasser Ihren privaten Garten zu bewässern, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Bohrungen, die so tief in den Boden reichen, dass sie auf Grundwasser treffen könnten sind anzeigepflichtig und benötigen in manchen Fällen eine Erlaubnis

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben, könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Baumfällung – Geschützte Baumarten

In München sind bestimmte Bäume durch die Baumschutzverordnung besonders geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Beratung zum Ökologischen Kriterienkatalog

Wenn Sie auf einem städtischen Grundstück bauen wollen, müssen Sie den ökologischen Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München einhalten. Wir beraten Sie dazu.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Zulassen von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten

Für bestimmte Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Wenn Sie bei einem Bauvorhaben in das Grundwasser eingreifen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.