Wasserrechtliche Erlaubnis - Genehmigung von Anlagen an Gewässern
Wenn eine Anlage bis 60 Meter an, in, über oder unter einem Gewässer gebaut, geändert oder stillgelegt wird, ist eine wasserrechtliche Genehmigung nötig.
Beschreibung
Sie brauchen eine Genehmigung, wenn Sie eine bauliche Anlage an, in, über oder unter einem Gewässer errichten, erweitern, wesentlich ändern oder stilllegen möchten. Das gilt in einem Bereich von 60 Metern um das Gewässer.
In der Stadt München gilt dies an folgenden Gewässern:
- Isar,
- Würm,
- Würmkanal,
- Hachinger Bach,
- Nymphenburg-Biedersteiner Kanal,
- Auer Mühlbach,
- Schleißheimer Kanal,
- Eisbach,
- Fabrikbach,
- Stadtmühlbach,
- Stadtsägmühlbach,
- Oberstjägermeisterbach einschließlich der Seitenarme zum Schwabinger Bach,
- Schwabinger Bach und
- Garchinger Mühlbach.
Unter den Begriff der baulichen Anlage fallen zum Beispiel:
- Stege, Schuppen, Kompostanlagen, Zäune, Pflastersteine, kleinere Gartenhäuser, die baurechtlich nicht genehmigungspflichtig sind
- Gebäude, Hütten, größere Gartenhäuser, etc, die eine Baugenehmigung benötigen (die erforderliche wasserrechtliche Anlagengenehmigung wird zusammen mit der Baugenehmigung von der Lokalbaukommission erteilt)
Nähere Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular.
Benötigte Unterlagen
Antragsformular mit Anlagen
Rechtliche Grundlagen
§ 36 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 20 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
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Bayerstraße 28a
80335 München
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