Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt und damit Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschreibung

Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet, mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes Waldtrudering, möglich.

Allerdings befindet sich im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden.

Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:

Für die Bohrungen der Förder- und Schluckbrunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.

Voraussetzungen

Das Vorhaben umfasst Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage ab einer Leistung von 50 kW oder das Grundstück auf welchem diese errichtet werden soll, befindet sich auf einer im Kataster eingetragener Altlastenfläche.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

Außer dem Antragsformular werden die im Merkblatt des Wasserwirtschaftsamts München aufgelisteten Unterlagen benötigt.

Antragsformular und Merkblatt finden Sie unter "Links und Downloads".

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Zur Dauer des Verfahrens können keine allgemeinen Angaben gemacht werden.

Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer bei anderen im Verfahren zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

200 bis 10.000 Euro, abhängig von Förder- und Sickermenge und der Erlaubnisdauer

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz
Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München



 

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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