Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Beschreibung

Ist ein Baum so geschädigt, dass seine Erhaltung nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, wird ein baumschutzrechtliches Verfahren durchgeführt.

Benötigte Unterlagen

Fällantrag mit Lageskizze und aussagekräftigen Bildern

Rechtliche Grundlagen

Bayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz

Kontakt

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung
Landeshauptstadt München

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Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abt. 5 Baumschutz und Freiflächengestaltung

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