Wasserrechtliche Erlaubnis – Brauchwasserbrunnen

Wenn Sie Grundwasser für Brauchwasserzwecke nutzen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Beschreibung

Die Errichtung eines Brauchwasserbrunnen muss mindestens einen Monat vor Ausführung mit dem unter „Dokumente und Links“ zu findenden Formular „Bohranzeige Brunnen“ des Wasserwirtschaftsamtes München angezeigt werden.

Für die Entnahme von Grundwasser ist zusätzlich zu der Anzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese muss rechtzeitig vor geplantem Beginn beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Siehe Merkblatt „Antragsunterlagen für Grundwasserentnahmen zu Brauchwasserzwecken“ des Wasserwirtschaftsamts München (zu finden unter „Dokumente und Links“)

Die Unterlagen werden zwingend digital und zusätzlich in Papier in dreifacher Ausfertigung benötigt.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Zur Dauer des Verfahrens können keine allgemeinen Angaben gemacht werden. Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer bei anderen im Verfahren zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

abhängig von der Entnahmemenge, zusätzlich kann jährlich ein Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) fällig werden

Rechtliche Grundlagen

§§ 8, 10, 15, 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Artikel 15 und 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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