Verfahrensfreie Baumaßnahmen anzeigen
Bestimmte Bauvorhaben können verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung, ausgeführt werden. Sie müssen diese jedoch vor Beginn der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Beschreibung
Alle Bauvorhaben, die verfahrensfrei ausgeführt werden können, sind in Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) abschließend aufgeführt. Die folgenden verfahrensfreien Baumaßnahmen müssen zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden:
- Instandsetzungsarbeiten (Artikel 57 Absatz 3 Satz 4 BayBO)
- Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden (Artikel 57 Absatz 7 BayBO)
- Nutzungsänderungen nach Artikel 57 Absatz 4 Nummer 1 BayBO (Art. 57 Abs. 7 BayBO)
Die Anzeigen sind an die Lokalbaukommission zu richten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist, wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum der Lokalbaukommission.
- Verfahrensfreie Vorhaben müssen genauso wie genehmigungspflichtige Vorhaben alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.
- In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zu beantragen, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden können.
Benötigte Unterlagen
- Die Anzeige einer verfahrensfreien Baumaßnahme ist formlos in Textform als E-Mail an plan.ha4-anzeige-verfahrensfrei@muenchen.de einzureichen.
- Geben Sie bitte die*den Bauherr*in und die Adresse an, unter der die Maßnahme ausgeführt wird.
- Es werden keine speziellen Unterlagen benötigt.
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung, Artikel 57
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 10:00 - 12:00
-
Di.
10:00 - 12:00
13:30 - 15:00 - Mi. 10:00 - 12:00
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Do.
10:00 - 12:00
13:30 - 15:00 - Fr. 10:00 - 12:00
- Sa. geschlossen
-
So.
geschlossen
(Pfingstsonntag: Sprechzeiten können abweichen)
Post
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b
80331 München
Adresse
Blumenstraße 19
80331 München
Im Servicezentrum erhalten Sie Auskunft, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und welche Festsetzungen auf Ihrem Grundstück bestehen. Die Mitarbeiter*innen informieren Sie über erforderliche Abweichungen oder Befreiungen, und in welchen Gebieten Carports vor einer Baulinie / Baugrenze ausgeschlossen sind.
Hinweis: Wenn Sie uns eine E-Mail schreiben, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, sowie die Adresse des betreffenden Grundstücks (Straße, Hausnummer, Flurnummer).