Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Beschreibung

Bohrungen, in die quartäre Kiesschichten und außerhalb von Wasserschutzgebieten, müssen bei der zustädigen Behörde angezeigt werden. Im Stadtgebiet München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Die Arbeiten können nach Ablauf einer Frist von einem Monat begonnen werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Anzeigeunterlagen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Behörde die Bohrungen innerhalb dieses Monats nicht untersagt.​

Information

Wichtiger Hinweis

Bohrungen, die mehrere Meter in die tieferen tertiären Schichten(Ton, Schluff, Sand) gehen, benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Für den Betrieb der Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage wird eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

Benötigte Unterlagen

Die Unterlagen sind bevorzugt digital einzureichen.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Standortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal ein Monat.

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltgesetz (BayWG)
Artikel 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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