Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen.

Sofern Veränderungen am Gelände vorgenommen werden sollen, ohne ein Gebäude zu errichten, ist eine Zulassung zu beantragen.

Zudem ist bei einer Genehmigung der Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung des Bauvorhabens einzureichen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 76 bis 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Überschwemmungsgebietsverordnungen

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15

Freitag
9.30 bis 13 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

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