Unterkünfte für Geflüchtete

Definitionen zu in München untergebrachten Geflüchteten

Definitionen der Unterkunftsformen

Unterkunft Hans-Thonauer-Straße im Bau

Staatliche Erstaufnahmestellen (AnkER Oberbayern)

Das Ankunftszentrum ist Teil der Erstaufnahmeeinrichtung Oberbayern. Dort werden die in Oberbayern ankommenden Asylbewerber*innen registriert. Anschließend werden sie in die Kurzaufnahme verbracht, wo eine medizinische Untersuchung stattfindet und dann – entsprechend der Zuständigkeiten des BAMF für das jeweilige Herkunftsland – entweder in der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern oder in Aufnahmeeinrichtungen anderer bayerischer Regierungsbezirke oder in anderen Bundesländern verteilt.

Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt zunächst in Aufnahmeeinrichtungen. Familien werden nach spätestens sechs Monaten, alleinreisende Asylbewerber*innen nach in der Regel 18 Monaten in die Anschlussunterbringung einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises zugewiesen.

Gemeinschaftsunterkünfte

Nach § 53 AsylG geschieht die Unterbringung nach dem Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern.

Daneben erfolgt die Unterbringung in dezentralen (kommunalen) Unterkünften, die von kreisfreien Städten bzw. Landkreisen betrieben werden.

Daten zu in München untergebrachten Geflüchteten

Entwicklung der Anzahl Geflüchteter in Münchner Unterkünften
Entwicklung der Anzahl Geflüchteter in Münchner Unterkünften

Zum Stand Ende Dezember 2023 liegen Daten zu insgesamt 8.753 Geflüchteten in München vor: 999 in den Münchner Ankunftszentren, 2.355 in staatlichen Unterkünften für Geflüchtete und 5.399 in der kommunalen Unterbringung von Geflüchteten, davon 2.146 in Unterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine und 3.253 in anderen dezentralen Unterkünften. Nicht enthalten sind Angaben zu den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Zuständigkeit der Landeshauptstadt München.

Bestand und Planungen

Karte zur Übersicht des Sozialreferates über Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen, Stand März 2024
Karte: Sozialreferat München
Karte zur Übersicht des Sozialreferates über Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen, Stand März 2024

Hier finden Sie die Übersicht des Sozialreferates über Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen, Stand 31. März 2024:

Liste, Stand März 2024

Karte, Stand März 2024

Verfahren von der Planung bis zur Umsetzung

Zur Verfügung stehende Standorte zur Unterbringung nicht nur von Geflüchteten, sondern auch von Wohnungslosen werden in einer hierfür eingerichteten Task Force "Unterbringung Flucht und Wohnungslosigkeit" geprüft und geplant. Alle beteiligten Referate und Dienststellen arbeiten in dieser Arbeitsgruppe seit 2014 zusammen. Der Stadtrat entscheidet in letzter Instanz über die Vorschläge aus diesem Gremium.

Information der Münchner Bürger*innen

Die Information der Münchner Bürger*innen über die Planungen in ihrem Stadtbezirk erfolgt durch:

Integration der Einrichtung in den Stadtteil

Das Netzwerk REGSAM hat vom Stadtrat den Auftrag erhalten, die Aktivitäten der verschiedenen sozialen Einrichtungen und Akteure (Bezirksausschuss, Kirchen, Ehrenamtlichenkreis, …) „rund um eine Unterkunft“ zu koordinieren. Dies soll die Integration der Einrichtung und Ihrer Bewohner*innen in den Stadtteil unterstützen.