Unterkünfte für Geflüchtete
Definitionen zu in München untergebrachten Geflüchteten
Definitionen der Unterkunftsformen
Staatliche Erstaufnahmestellen (AnkER Oberbayern)
Das Ankunftszentrum ist Teil der Erstaufnahmeeinrichtung Oberbayern. Dort werden die in Oberbayern ankommenden Asylbewerber*innen registriert. Anschließend werden sie in die Kurzaufnahme verbracht, wo eine medizinische Untersuchung stattfindet und dann – entsprechend der Zuständigkeiten des BAMF für das jeweilige Herkunftsland – entweder in der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern oder in Aufnahmeeinrichtungen anderer bayerischer Regierungsbezirke oder in anderen Bundesländern verteilt.
Die Unterbringung von Geflüchteten erfolgt zunächst in Aufnahmeeinrichtungen. Familien werden nach spätestens sechs Monaten, alleinreisende Asylbewerber*innen nach in der Regel 18 Monaten in die Anschlussunterbringung einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises zugewiesen.
Gemeinschaftsunterkünfte
Nach § 53 AsylG geschieht die Unterbringung nach dem Aufenthalt in einer Aufnahmeeinrichtung bis zum Abschluss des Asylverfahrens in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Oberbayern.
Daneben erfolgt die Unterbringung in dezentralen (kommunalen) Unterkünften, die von kreisfreien Städten bzw. Landkreisen betrieben werden.
Daten zu in München untergebrachten Geflüchteten
Zum Stand Ende Juni 2024 liegen Daten zu insgesamt 9.167 Geflüchteten in München vor: 908 in den Münchner Ankunftszentren, 1.764 in staatlichen Flüchtlingsunterkünften und 6.495 in der kommunalen Flüchtlingsunterbringung, davon 2.788 in Unterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine und 3.707 in anderen dezentralen Unterkünften. Nicht enthalten sind Angaben zu den unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen in Zuständigkeit der Landeshauptstadt München und den Übergangswohnheimen in Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern.
Bestand und Planungen
Hier finden Sie die Übersicht des Sozialreferates über Unterkunftsstandorte für Geflüchtete und Wohnungslose ab 48 Bettplätzen, Stand 30. September 2024:
Verfahren von der Planung bis zur Umsetzung
Zur Verfügung stehende Standorte zur Unterbringung nicht nur von Geflüchteten, sondern auch von Wohnungslosen werden in einer hierfür eingerichteten Task Force "Unterbringung Flucht und Wohnungslosigkeit" geprüft und geplant. Alle beteiligten Referate und Dienststellen arbeiten in dieser Arbeitsgruppe seit 2014 zusammen. Der Stadtrat entscheidet in letzter Instanz über die Vorschläge aus diesem Gremium.
Information der Münchner Bürger*innen
Die Information der Münchner Bürger*innen über die Planungen in ihrem Stadtbezirk erfolgt durch:
- Information des Bezirksausschusses
- Bürgerversammlungen
- Info-Flyer für Anwohner*innen vor der Eröffnung der Einrichtung
- Tage der offenen Tür für Anwohner*innen vor der Eröffnung der Einrichtung
- 10. April 2024: Informationsveranstaltung zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete in der Schultheißstraße
Integration der Einrichtung in den Stadtteil
Das Netzwerk REGSAM hat vom Stadtrat den Auftrag erhalten, die Aktivitäten der verschiedenen sozialen Einrichtungen und Akteure (Bezirksausschuss, Kirchen, Ehrenamtlichenkreis, …) „rund um eine Unterkunft“ zu koordinieren. Dies soll die Integration der Einrichtung und Ihrer Bewohner*innen in den Stadtteil unterstützen.