Todesbescheinigungen
Die Todesbescheinigungen aller im Stadtgebiet München verstorbenen Personen werden im Gesundheitsreferat der Stadt München für 30 Jahre verwahrt.
Kontrolle der Todesbescheinigungen und Archivierung
Das Gesundheitsreferat, Sachgebiet Infektionshygiene und Medizinalwesen der Landeshauptstadt München, ist zuständig für die Archivierung der Todesbescheinigungen aller Personen, die im Stadtgebiet München verstorben sind. Die gesetzlich vorgegebene Archivierungsfrist für diese Urkunden beträgt 30 Jahre. Auch nach vielen Jahren werden Todesbescheinigungen oft noch von Angehörigen oder Versicherungen benötigt und können aus dem Archiv beschafft werden.
Artikel 14 des Bestattungsgesetzes sieht eine behördliche Überwachung bezüglich der Einhaltung der Vorschriften bei Todesbescheinigungen vor. In der Landeshauptstadt München wird dies vom Gesundheitsreferat, Sachgebiet Infektionshygiene und Medizinalwesen, durchgeführt. Ein Team aus Sachbearbeiter*innen und Ärzt*innen überprüft jede im Stadtgebiet München ausgestellte Todesbescheinigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit und veranlasst gegebenenfalls eine Korrektur.
Informationen für leichenschauende Ärzt*innen
Das korrekte Ausfüllen von Todesbescheinigungen kann herausfordernd sein. Um eine Hilfestellung zu bieten, stellt das Gesundheitsreferat eine Checkliste zur Verfügung. Zu diesem Thema werden auch regelmäßig Fortbildungen durch das Gesundheitsreferat an Münchner Kliniken angeboten. Eine Zusammenfassung dieser Präsentation, sowie weiteres Informationsmaterial findet sich unter "Checklisten und Merkblätter" sowie unter den "wichtigen Links" auf dieser Seite.
Das Gesundheitsreferat möchte Sie an dieser Stelle auf ein Angebot des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbands München aufmerksam machen, der allen interessierten Ärzt*innen Kurse unter der Bezeichnung "Qualitätssicherung Leichenschau" rund um das Thema Leichenschau anbietet. Von den gesetzlichen Grundlagen der Leichenschau bis zur praktischen Durchführung werden in zwei Modulen alle wichtigen Themen behandelt. Der Link zur Seite der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbands findet sich unter "wichtige Links".