Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.
Kontakt
Behördennummer 115
Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.