Rettungsdienste & Sanitätseinsatzleitung

Hier finden Sie Informationen zu unseren Partnern im Rettungsdienst und der Sanitätseinsatzleistung.

Sanitätseinsatzleitung

Zu den besonderen Aufgaben der Sanitätseinsatzleitung gehören die Lageerkundung aus medizinischer Sicht und die Koordination des Rettungsdienstes mit den Kräften des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Im Einzelnen werden betrachtet:

  • Art des Schadens
  • Art der Verletzungen/ Erkrankungen/ Betroffenheit
  • Anzahl der Verletzten/ Erkrankten/ Betroffenen
  • Intensität/ Ausmaß der Schädigung
  • Zusatzgefahren für die Patienten
  • Entwicklung der Schadenslage
  • Notwendige Befreiung aus Zwangslagen
  • Eingesetzten Kräfte und Einheiten des Rettungs-/ Sanitätsdienstes
  • Vorhandene Material (Verbrauchsmaterial, Medikamente, Geräte)
  • Vorhandene Transportkapazität

Für den Rettungsdienst München sind zurzeit 19 Leitende Notärzte und mehr als 40 Organisatorische Einsatzleiter bestellt.

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Leitenden Notarzt müssen zudem auch folgende Merkmale erfüllt sein:

  • Anerkennung als Fachärztin/ Facharzt mit Bezug zur Intensivmedizin
  • Führungssimulationstraining bei der Berufsfeuerwehr München; Kenntnis der ortsspezifischen Einsatzpläne für einen Massenanfall von Verletzten
  • Hauptarbeitsfeld in einer Klinik in leitender Position mit Notarztdiensten (Boden- und gegebenenfalls Luftrettung)
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Klinik, dass der Bewerber, wenn er dienstplanmäßig als Leitender Notarzt eingeteilt ist, im Alarmierungsfall auch während seiner Klinikschichten freigestellt wird.

Für das Bewerbungsverfahren ist der Rettungszweckverband zuständig.

First Responder gibt es in der Stadt München und im Landkreis München.

Ein First-Responder ist das Bindemitglied zwischen Ersthelfern (Laien) und dem Rettungsdienst. Seit 1994 werden First Responder in Deutschland eingesetzt. Für die Ausbildung müssen Personen mindestens 18 Jahre alt sowie geistig, körperlich und gesundheitlich dazu geeignet sein. Für die Ausbildung im Landkreis München sind 72 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis vorgesehen und zusätzlich acht Unterrichtseinheiten für Erstdefibrillation.

In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Initiativen gegründet, die auf örtlicher Ebene vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe leisten. Ziel der Initiativen ist es die Zeit zwischen dem Eintreten des Notfalls und der ersten medizinischen Versorgung zu verkürzen. In der Regel sind Mitglieder von Hilfsorganisationen und Feuerwehren als First Responder oder "Helfer vor Ort" tätig.

Die organisierte Hilfe ist allerdings kein Ersatz oder Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie dient nur der Unterstützung und darf keine dem öffentlichen Rettungsdienst vorbehaltenen, genehmigungspflichtigen Maßnahmen vornehmen. Das bedeutet: Beim Eintreffen des Rettungsdienstes/ Notarztdienstes haben Ersthelfergruppen hilfebedürftige Personen an die Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes zu übergeben und diese über die geleisteten Maßnahmen der Ersten Hilfe zu informieren. Soweit es erforderlich ist, unterstützen die Ersthelferinnen oder Ersthelfer die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und die Notärztin oder den Notarzt nach deren Anleitung. Ein Transport von Patientinnen oder Patienten durch Ersthelfergruppen ist grundsätzlich unzulässig. Dieser ist dem öffentlichen Rettungsdienst vorbehalten und grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Tätigkeit der Ersthelferinnen/ Ersthelfer soll grundsätzlich auf folgende medizinische Hilfeleistungen beschränkt werden:

  • Beurteilung der Vitalfunktion
  • Behandlung von Vitalfunktionsstörungen
  • Sonstige Erste-Hilfe-Maßnahmen

Daneben können im Zusammenhang mit der medizinischen Hilfeleistung stehende organisatorische Maßnahmen (wie das Absichern der Einsatzteile, qualifizierte Rückmeldung an die Integrierte Leitstelle, Transport einer Rettungshubschrauberbesatzung zur Einsatzstelle) durchgeführt werden.

Die Alarmierung einer Ersthelfergruppe ist nur sinnvoll, wenn dadurch ein medizinisch relevanter Zeitvorteil bis zum Eintreffen des gleichzeitig alarmierten öffentlichen Rettungsdienstes erreicht werden kann. Die planerische Festlegung, in welchen Fällen und welchen Regionen des Rettungsdienstbereichs ein medizinisch relevanter Zeitvorteil zu erwarten ist, erfolgt durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung im Rahmen der Alarmierungsplanung. Auf dieser Grundlage entscheidet die Integrierte Leitstelle unter Berücksichtigung des Meldebildes und der konkreten Umstände des Einzelfalls über den Einsatz der Ersthelfergruppe.

Bei Notfalleinsätzen wie Atemstillstand oder bewusstlose/ leblose Personen setzt die Feuerwehr München ihre Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) im Stadtgebiet als First Responder ein.

Bei Großschadenslagen, die mit den als notwendig festgelegten Mitteln der rettungsdienstlichen Regelvorhaltung nicht bewältigt werden können, wird auf zusätzliche Einheiten zur Unterstützung des Rettungsdienstes zurückgegriffen. Diese werden als sogenannter "Sonderbedarf" von den Durchführenden des Rettungsdienstes vorgehalten. Das zusätzliche Leistungspotential ist unter anderem Eignungsvoraussetzung für die Teilnahme am Rettungsdienst und daher im Rahmen des Auswahlverfahrens zu berücksichtigen. Im Rettungsdienstbereich München gibt es bereits ein Kontingent an Sonderbedarfsfahrzeugen inklusiv der personellen Vorhaltung. Bei zukünftigen Auswahlverfahren wird dieses gegebenenfalls noch weiter vervollständigt.

Bei Großveranstaltungen überprüft der Rettungszweckverband München eine Vorhalteerhöhung im öffentlichen Rettungsdienst für die Stadt München und den Landkreis München. Dabei werden gegebenenfalls mehr Rettungsfahrzeuge und Notärzte für die Veranstaltungen einsatzbereit vorgehalten.

Jedes Jahr werden daher beispielsweise bei Großveranstaltungen  die Vorhaltungen an Silvester und Oktoberfest ergänzt durch zusätzliche Rettungsmittel. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Organisation eines Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände. Hierzu werden besondere Auflagen durch die Stadt München formuliert.

Rettungsdienste

Im Rettungsdienstbereich München sind (Stand 2014) bei der bodengebundenen Notfallrettung folgende Fahrzeuge im Einsatz:

39 Rettungswagen (RTW), auf Rettungswachen beziehungsweise Standplätzen

31 Krankentransportwagen (KTW)

8 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und 3 Notarztwagen (NAW=RTW mit Notarztbesetzung) an vielen Standorten

2 Standorte für je einen Intensivtransportwagen (ITW)

1 Verlegungsarzteinsatzfahrzeug

Mehrere Spezialfahrzeuge für besondere Fallkonstellationen, wie RTW für schwergewichtige und/ oder hochansteckende Patientinnen und Patienten, den Neugeborenen Notarzt, einen Kindernotarzt, diverse First-Responder Fahrzeuge.

Die Standorte der Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Intensivtransportwagen können aus einer Karte des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement entnommen werden.

Eisrettung

Die Wasserrettung ist ein Teilbereich der Notfallrettung. Man versteht darunter insbesondere die Rettung verletzter, erkrankter oder hilfloser Personen aus Gefahrenlagen im Bereich von Gewässern inklusive der Eisrettung.

Die Aufgabe der Wasserrettung ist im Rettungsdienstbereich München an die Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft vergeben. Beide Organisationen betreiben an diversen Badegewässern während der Badesaison Wachstationen. Diese sind insbesondere an Wochenenden und während der Ferienzeit stundenweise von ausgebildetem Fachpersonal auf ehrenamtlicher Basis besetzt.

Im Bereich der Isar ist auch die Berufsfeuerwehr München bei der Wasserrettung aktiv. Außerhalb der Stadtgrenzen werden zum Teil auch die freiwilligen Feuerwehren bei Wassernotfällen alarmiert. Ferner ist je nach Sachlage auch der Einsatz des Rettungshubschraubers möglich.

Im Rettungsdienstbereich München ist ein Rettungstransporthubschrauber (RTH "Christoph 1") und ein Intensivtransporthubschrauber (ITH "Christoph München") stationiert.

Am 1. November 1970 startete Christoph 1 als erster ziviler Rettungshubschrauber in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist am Klinikum Harlaching stationiert. Betreiber ist die ADAC-Luftrettung GmbH im Auftrag des Rettungszweckverbandes München. Der ADAC stellt auch die  Piloten und Bordtechniker. Die fliegenden Notärzte sind in der Regel Chirurgen, Anästhesisten und Internisten aus dem Klinikum Harlaching, die Rettungsassistenten sind von der Berufsfeuerwehr. Christoph 1 fliegt mehr als 1500 Einsätze pro Jahr.

Die Münchner Station des Intensivtransporthubschraubers Christoph München der DRF Luftrettung besteht seit dem 1. April 1991. Sie wird von der HDM Luftrettung gemeinnützige GmbH (Tochtergesellschaft der DRF Luftrettung) im Auftrag des RZV München betrieben. Der Hubschrauber vom Typ EC 145 T2 (neu ab Herbst 2014) wird in erster Linie zum Transport intensivmedizinisch überwachungspflichtiger Patienten genutzt. Zusätzlich kommt er auch in der Notfallrettung (Primärrettung) zum Einsatz. Außerdem sind Inkubator-Transporte, Transporte von Transplantationsteams sowie intensivmedizinische Maximaltherapien möglich. Der ITH-München führt in Ausnahmefällen auch länderübergreifende Interhospitaltransfers von Intensivpatienten durch. Schwerpunktgebiete sind dabei Süddeutschland und Österreich.

Der Hubschrauber an der Münchner Station ist 24 Stunden einsatzbereit, da er auch für den Nachtflugbetrieb ausgerüstet und zugelassen ist.  

RZV

Intensivtransport ist die Beförderung von intensivüberwachungspflichtigen und intensivbehandlungsbedürftigen Patienten. Hierfür werden speziell ausgestattete Intensivtransportwagen oder Intensivtransporthubschrauber mit entsprechend geschulten Personal eingesetzt.

In München gibt es zwei Intensivtransportwagen. Im Auftrag des RZV München werden diese von der ASB Rettungsdienst GmbH gestellt. Für die Erteilung von Einsätzen ist die Integrierte Leitstelle München zuständig. Die Stammkliniken der beiden Intensivtransportwagen sind das Klinikum Großhadern und das Klinikum Neuperlach.

Seit der Gründung im Jahr 1966 führt die Berufsfeuerwehr den Notarztdienst in Kooperation mit Kliniken der Stadt und des Landkreises München durch.

Im Stadt- und Landkreis München gibt es derzeit elf Notarztwachen mit acht Notarzteinsatzfahrzeugen und drei Notarztwagen. Die Fahrzeuge kommen pro Jahr in mehr als 30.000 Notfällen zum Einsatz. Zu den notärztlichen Sonderdiensten gehören zusätzlich:

  • der Kindernotarzt
  • der Neugeborenen-Notarzt
  • der Toxikologische Notarztdienst

Aktuell stehen für den Stadt- und Landkreis München etwa 400 Notärzte und 19 Leitende Notärzte bereit.

Seit 1974 gibt es eine offizielle vertragliche Vereinbarung über die Durchführung des Notarztdienstes zwischen der Berufsfeuerwehr und dem Rettungszweckverband.
In München können bis zu 52 Kliniken vom Rettungsdienst angefahren werden. Unter den Kliniken befinden sich Häuser der höchsten Versorgungsstufe mit einem breiten fachlichen Spektrum, sogenannten Maximalversorger, zwei Universitätsklinken mit Einrichtungen an mehreren Standorten, die Städtische Klinikum München GmbH mit 5 Häusern, Privatkliniken, Kliniken mit caritativen und kirchlichen Trägern. Einen besonderen Stellenwert für den Rettungsdienst haben Kliniken, die auf eine schnelle und effektive Erstversorgung von besonders eilbedürftig zu behandelnden Patienten ausgerichtet sind. Oftmals werden hier so genannte Chest-Paint-Units ( für akute Herzerkrankungen) und Stroke-Units (Schlaganfall-Sofort-Versorgungseinheiten) benötigt. Ebenso hervorzuheben sind Kinder- und Neugeborenenfachkliniken, die intensiv mit den gleichnamigen Spezialsparten des Notarztdienstes kooperieren und hierfür die Notärzte bereitstellen.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Rettungsdienst, Geschäftsstelle d. Rettungszweckverbandes

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