Betreiber*innen von gewerbsmäßig, also mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen, privaten Krankenanstalten (Privatkliniken), benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis.
Wer im Rettungsdienstbereich, Notfallrettung, Patiententransport, Krankentransport oder Patientenrückholungen mit Krankenwagen betreibt, benötigt eine Genehmigung.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland Heilkunde ausüben möchte und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Versorgung im medizinischen Alltag. Orientierung gibt der Leitfaden des Gesundheitsreferats.
Das Gesundheitsreferat achtet gemäß Gesundheitsdienstgesetz (GDG) im Stadtgebiet München darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde oder die Zahnheilkunde ausübt.