Drehgenehmigungen

Sie planen in München Foto- oder Filmaufnahmen? Hier finden Sie alles zu Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung.

Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung

Eine Übersicht der für die jeweiligen Locations zuständigen Ansprechpartner*innen gibt die Broschüre „Drehen in der Landeshauptstadt“.

Bei Film- und Fotoaufnahmen mit geringem Aufwand auf öffentlichem Verkehrsgrund ist keine Drehgenehmigung erforderlich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:

  • ausschließliche Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen (der Fußgängerverkehr muss jederzeit ungehindert möglich sein)
  • ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
  • keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)
  • nicht mehr als 5 Personen (Schauspieler und Crew vor Ort) auf öffentlichem Verkehrsgrund am Dreh beteiligt
  • keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) beitragen.

Aufwändigere Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund:
Sollte sich der Aufwand der Dreharbeiten über die oben genannten Punkte hinaus bewegen, ist ein Antrag beim Servicebüro Film zu stellen:

Unabhängig vom Aufwand der Film- und Fotoaufnahmen ist an folgenden Orten grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich:

Nähere Auskünfte erteilt das Presse- und Informationsamt
Tel. +49 89 233 92600, presseamt@muenchen.de

Eine Übersicht der für die jeweiligen Locations zuständigen Ansprechpartner*innen gibt die Broschüre „Drehen in der Landeshauptstadt“:

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