Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können Bürger*innen über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Beim Bürgerentscheid stimmen Sie über eine bestimmte Frage ab. Sie können die Frage mit JA oder NEIN beantworten. Als Ergebnis gilt die Antwort, für die mit Mehrheit abgestimmt wurde. Dazu muss ein festgelegtes Quorum erfüllt sein. Das bedeutet, dass mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in München mit dieser Antwort abgestimmt haben müssen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet.
Wenn es zum selben Thema mehrere Bürgerentscheide gleichzeitig gibt, stimmen Sie über eine sogenannte Stichfrage mit JA oder NEIN ab. Die Stichfrage fasst dann kurz und klar zusammen, welche Entscheidung zur Wahl steht.
Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?
Sie dürfen abstimmen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben
- seit mindestens zwei Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie zu einem Stichtag Ihren Hauptwohnsitz in München haben, tragen wir Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für Bürgerentscheide ein.
Wahlunterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahlraum
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis für den Bürgerentscheid stehen, bekommen automatisch die Wahlunterlagen an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Mit diesen Unterlagen bekommen Sie den Wahlschein für die Briefwahl, den Stimmzettel und alle anderen Unterlagen, die Sie für die Briefwahl brauchen.
Mit diesen Unterlagen können Sie mit Briefwahl abstimmen oder Sie gehen am Wahltag mit dem Wahlschein in einen Wahlraum der Stadt München. Auf dem Wahlschein steht, welcher Wahlraum in Ihrer Nähe ist.
Ein extra Antrag für Briefwahlunterlagen ist nicht mehr nötig.
Sie haben keine Wahlunterlagen bekommen?
Wenn Sie bis etwa drei Wochen vor dem Tag der Wahl für den Bürgerentscheid noch keine Wahlunterlagen bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Vielleicht liegt es an einem Umzug kurz vor oder nach dem Stichtag und Sie brauchen einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis.