Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können Bürger*innen über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden.
Aktueller Bürgerentscheid
Am 26. Oktober 2025 findet in München ein Bürgerentscheid über die Bewerbung der Stadt für Olympische Spiele statt.
Wie läuft ein Bürgerentscheid ab?
Beim Bürgerentscheid stimmen Sie über eine bestimmte Frage ab. Sie können die Frage mit JA oder NEIN beantworten. Als Ergebnis gilt die Antwort, für die mit Mehrheit abgestimmt wurde. Dazu muss ein festgelegtes Quorum erfüllt sein. Das bedeutet, dass mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in München mit dieser Antwort abgestimmt haben müssen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet.
Wenn es zum selben Thema mehrere Bürgerentscheide gleichzeitig gibt, stimmen Sie über eine sogenannte Stichfrage mit JA oder NEIN ab. Die Stichfrage fasst dann kurz und klar zusammen, welche Entscheidung zur Wahl steht.
In diesem Video wird erklärt, wie ein Bürgerentscheid funktioniert.
Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?
Sie dürfen abstimmen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in München wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 14. September 2025 Ihren Hauptwohnsitz in München hatten, wurden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für den Bürgerentscheid in München eingetragen.
Wahlunterlagen für die Briefwahl oder die Wahl im Wahlraum
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis für den Bürgerentscheid stehen, bekommen automatisch die Briefwahlunterlagen an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in München geschickt.
Die Unterlagen werden an alle wahlberechtigten Personen ab dem 15. September 2025 verschickt. Sie müssen bis spätestens 5. Oktober 2025 zugestellt sein.
Mit diesen Unterlagen bekommen Sie den Abstimmungsschein, den Stimmzettel, den Stimmzettelumschlag, ein Merkblatt zur Briefwahl und den roten Wahlbriefumschlag. Außerdem bekommen Sie Informationen, worum es in dem Bürgerentscheid geht.
Briefwahl
Für die Briefwahl brauchen Sie folgende Unterlagen:
Befolgen Sie die Schritte auf der Rückseite des Merkblatts zur Briefwahl. Das Merkblatt liegt den Unterlagen bei.
- Auf dem Stimmzettel haben Sie eine Stimme. Wenn Sie Ihre Stimme abgegeben haben, falten Sie den Stimmzettel und legen Sie ihn in den Stimmzettelumschlag. Den Stimmzettelumschlag kleben Sie zu.
- Unterschreiben Sie auf dem Abstimmungsschein unten die „Versicherung zur Briefwahl“. Drehen Sie dann den Abstimmungsschein um und falten Sie ihn an den gestrichelten Linien, so dass die Adresse oben links sichtbar ist.
- Legen Sie den geschlossenen Stimmzettelumschlag und den Abstimmungsschein in den roten Wahlbriefumschlag, und zwar so, dass die Adresse vom Wahlamt gut im Fenster zu lesen ist.
- Kleben Sie den roten Umschlag zu und schicken Sie den Wahlbrief so schnell wie möglich an das Wahlamt zurück.
Ein Antrag für Briefwahlunterlagen ist nicht nötig.
Bitte beachten Sie: Der Wahlbrief mit den Abstimmungsunterlagen muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt sein. Sonst kommt Ihre Stimme nicht in die Auszählung. Schicken Sie den Wahlbrief möglichst schnell zurück zum Wahlamt. Benutzen Sie dazu die gelben Briefkästen der Deutschen Post.
Wahl im Wahlraum
Wenn Sie nicht mit Briefwahl wählen wollen, können Sie am Wahltag mit dem Abstimmungsschein und einem Ausweisdokument in einen Wahlraum der Stadt München gehen. Auf dem Abstimmungsschein steht, welcher Wahlraum in Ihrer Nähe ist. Sie können aber in jeden Wahlraum der Landeshauptstadt München gehen. Bitte denken Sie daran, Ihren Abstimmungsschein und ein Ausweisdokument mitzubringen.
Alle Wahlräume in München finden Sie im Wahlraumfinder.
Sie haben keine Wahlunterlagen bekommen?
Wenn Sie bis 5. Oktober 2025 für den Bürgerentscheid noch keine Wahlunterlagen bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Vor allem wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind, kann es sein, dass Sie sich nachträglich in das Münchner Wählerverzeichnis aufnehmen lassen müssen. Dafür ist ein Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig.
Frühere Bürgergentscheide

- Tag der Abstimmung: 21. November 2004
Stimmberechtigte Personen: 917.212
Abstimmende Personen gesamt: 200.808 - das entspricht 21,90 Prozent aller stimmberechtigten Personen.
- Mit JA abgestimmt: 101.780 Personen - das entspricht 50,80 Prozent aller abgegebenen Stimmen.
- Mit NEIN abgestimmt: 98.725 Personen - das entspricht 49,20 Prozent aller abgegebenen Stimmen.
Quorum: 11,10 Prozent
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 10 Prozent aller Stimmberechtigten (Quorum) beträgt.
Um das Quorum bei diesem Bürgerentscheid zu erreichen, mussten mindestens 91.721 Stimmberechtigte mit JA oder mit NEIN stimmen.
Sie haben Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.
Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr